Eslohe/Cobbenrode. Wo könnten sich künftig Windräder drehen? Es gibt vier Projektideen für die Gemeinde Eslohe und angrenzend nach Lennestadt.
Bevor es in Sachen Windkraft in der Gemeinde Eslohe weitergeht, besteht weiterer Beratungs- und Informationsbedarf. Das hat Bürgermeister Stephan Kersting jetzt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses betont.
Hintergrund sei ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig bezüglich der Darstellung von Windkraftzonen in Flächennutzungsplänen, zu dem im Rathaus inzwischen auch die schriftliche Begründung vorliege. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte grundsätzlich überprüft, ob die bisherigen Entscheidungen aus Münster zu den Fragen von Flächennutzungsplänen und Windkraft auch vor dem höchsten Gericht grundsätzlich Bestand haben.
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Viele offene Fragen
Man sei aktuell in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Wolter-Hoppenberg damit beschäftigt, offene Fragen zu beantworten und Handlungsoptionen auszuarbeiten. Kersting verwies in der Sitzung auch auf die aktuelle Diskussion um einen Gesetzesentwurf der NRW-Landesregierung zum Thema des Mindestabstandes zur Wohnbebauung. Auch dieses Gesetz werde Auswirkungen auf das weitere Vorgehen der Gemeinde haben. Die Bewertung dieses Gesetzes müsse sicherlich auch durch fachliche Hilfe zeitnah erfolgen. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen und die daraus folgende Handlungsoptionen geklärt sind, wolle die Verwaltung den Rat umgehend informieren.
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Nichtsdestotrotz gibt es bereits jetzt in der Gemeinde und im Grenzgebiet zur Stadt Lennestadt aktuelle Windkraftvorhaben von Investoren. Fraglich ist allerdings immer noch, was am Ende daraus wird. Hier eine Übersicht über den Stand der Dinge:
Bereich „Auf der Sange“:
- Antrag auf Vorbescheid durch die Firma Windpark auf der Sange GmbH
- Ablehnung des Antrags durch den Hochsauerlandkreis aufgrund negativer Stellungnahme der Gemeinde
- Klage der Antragsteller gegen negativen Vorbescheid
- Klage der Antragsteller wurde stattgegeben
- Antrag auf Berufung wurde durch Gemeinde beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt. Eine Entscheidung steht noch aus.
Bereich „Goldener Strauch“ bei Herhagen:
- Antrag auf Vorbescheid durch die Firma Abo-Wind
- Ablehnung des Antrags durch den Hochsauerlandkreis aufgrund negativer Stellungnahme der Gemeinde
- Klage der Antragsteller gegen negativen Vorbescheid
- Klage der Antragsteller wurde stattgegeben
- Antrag auf Berufung wurde durch Gemeinde bei Oberverwaltungsgericht Münster gestellt. Eine Entscheidung steht noch aus.
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Zwei Windenergieanlagen im Bereich Herrscheid, südlich von Leckmart auf dem Gebiet der Gemeinde Eslohe:
- Im September 2020 hat der Hochsauerlandkreis als zuständige Behörde zu einem Scopingtermin für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen im Bereich Herrscheid, südlich von Leckmart eingeladen.
- Bei diesem Scopingtermin wurden die Unterlagen festgelegt, die die Investoren für eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch die entsprechenden Behörden vorzulegen habe.
Bauleitplanung der Stadt Lennestadt im Grenzbereich zur Gemeinde Eslohe südlich von Leckmart:
- Die Abo-Wind AG hat für den Bereich Herrscheid, südlich von Leckmart auf dem Gebiet der Stadt Lennestadt, einen Genehmigungsantrag für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen beim Kreis Olpe gestellt.
- Die Stadt Lennestadt hat ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren sowie ein Bebauungsplanaufstellungsverfahren als Angebotsplanung eingeleitet.
- Laut Mitteilung der Stadt Lennestadt hat Projektträger Abo-Wind daraufhin beim Kreis Olpe beantragt, den Genehmigungsantrag ruhend zu stellen. Des Weiteren hat die Stadt Lennestadt der Gemeinde Eslohe mitgeteilt, dass die formelle Beteiligung an den Bauleitplanverfahren nach Erstellung der erforderlichen Unterlagen erfolgt.
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In Oedingen und Umgebung hat sich bereits eine Initiative gegen den Bau von vier 240 Meter hohen Windrädern am Herrscheid formiert. Sie trägt den Namen „Kein Windpark Herrscheid Lennestadt und Herrscheid Eslohe“. Eine der Mitinitiatorinnen ist Christina Baumhoff aus Cobbenrode.
Die Gegner befürchten, dass durch die Windkraftanlagen die Lebensqualität in den Orten massiv leiden werde.
Weil die Gründung einer Bürgerinitiative in Form eines Vereins in Coronazeiten kaum möglich war, wollen sich die Kritiker und Gegner des Vorhabens als formlose Interessenvertretung formieren.
Die Initiatoren betonen, dass es ihnen nicht ums Querdenken oder die Ignoranz der Klimaproblematik gehe, sondern um lebendigen Menschen- und Naturschutz. Wer der Gruppe der Windkraftgegner beitreten möchte, kann sich per Mail an cbaumhoff@aol.com wenden. Informationen gibt es auch unter www.4futur4nature.com.