Meschede. Bei Ebay-Kleinanzeigen suchte ein Mescheder einen Nebenjob für seine Frau. Das Angebot versprach leicht verdientes Geld. Ein Fehler.

Geldwäsche ist das Umwandeln illegaler Einkünfte - aus Raub, Erpressung, Drogen-, Waffen- und Frauenhandel - in offiziell registrierte Zahlungsmittel. Das vermutete die Staatsanwaltschaft hinter einem Betrugsfall in Meschede . Letztlich kam ein Fall ans Licht, der vielen zur Warnung dienen kann.

Nebenjob für die Frau gesucht

Der angeklagte Syrer hatte nach einem Job für seine Frau gesucht. „Wir brauchten das Geld. Ich war nur noch bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt und meine Frau wollte etwas dazu verdienen“, erklärte der 34-jährige Familienvater vor Gericht. Er schaltete eine Anzeige bei Ebay-Kleinanzeigen.

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Das Angebot kam prompt. Ein Mann meldete sich bei ihm und bot eine leichte Arbeit an. 400 Euro im Monat sollte seine Frau dafür erhalten. Sie erhalte Päckchen und müsse diese umetikettieren und an eine neue Adresse verschicken. Das klang leicht. Die Kommunikation lief über den Messengerdienst Telegram.

Päckchen umetikettiert

Für Rechtsanwalt Klaus Telgenbüscher nichts Seltenes. „Ich kenne viele dieser Fälle“, berichtet der Arnsberger. Naiv seien die Angeklagten, meist ohne kriminelle Energie in die Sache hinein geraten. So auch der Mescheder: Im Frühjahr 2018 - in nur knapp zwei Wochen - erhielt die Familie rund 15 Päckchen, meist hochwertige Elektrogeräte, Tablets, Sportuhren, aber auch einen Schlagbohrer, bestellt bei großen Versandhäusern. Diese Pakete nahmen er und seine Frau entgegen, manchmal zwei am Tag, etikettierten sie über eine spezielle Website um, dort konnten sie auch das Porto ausdrucken und brachten sie zur Post. Die Adressaten der Päckchen saßen in Russland und Finnland. Geld sahen die Eheleute für ihren Dienst nicht.

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Selbst angezeigt

Was jetzt auch für seinen Anwalt ungewöhnlich war: Der Mescheder ging selbst zur Polizei und zeigte den Fall an, nachdem er mit deutschen Freunden gesprochen hatte. „Mir kam das komisch vor“, erklärte er vor Gericht. Telgenbüscher erläutert: „Meist fällt der Betrug irgendwann in den Mahnabteilungen der Unternehmen auf. Die Hintermänner bestellen ja bewusst bei großen Konzernen, da dauert das länger, als wenn man bei Privatpersonen bestellen würde. Die kontrollieren ihre Konten regelmäßiger.“ So weit war der Fall aber noch nicht, als der Mescheder zur Polizei ging. Doch der Schaden, rund 4000 Euro, war entstanden.

Klassische Geldwäsche

„Das Internet birgt viele dieser Gefahren“, weiß der Anwalt. Oftmals komme es auch vor, dass Menschen ihr Konto für Geld-Überweisungen zur Verfügung stellten. Das Geschäftsmodell: 4000 Euro werden aufs Konto überwiesen, 100 Euro darf der Zwischenhändler behalten, 3900 Euro schickt er mit Western-Union an jemanden im Ausland - ein klassischer Fall von Geldwäsche.

Fälle nehmen zu

Diese kriminellen Machenschaften nehmen zu, das bestätigt auch Thomas Poggel, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Häufig hätten auch die späteren Angeklagten online einen Kreditantrag gestellt, für den sie ihre Daten einschließlich Passbild zur Verfügung stellten. „Damit wird dann bei einer Direktbank ein Konto erstellt, das nur auf Guthabenbasis geführt wird. Gehen Geldbeträge aus Betrügereien ein, werden sie von dort auf immer andere Fake-Konten im Ausland überwiesen und irgendwann an einem nicht-überwachten Geldautomaten abgehoben.“ Die tatsächlichen Täter seien kaum zu ermitteln.

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Das Urteil

Der Syrer lebt mittlerweile seit fünf Jahren in Deutschland, drei Jahre arbeitet er bei einem Olsberger Unternehmen, mittlerweile nicht mehr als Leiharbeiter, sondern fest angestellt. Im Betrieb wissen Kollegen und Vorgesetzte über den Fall Bescheid. Auch die Ausländerbehörde ist informiert. Der Mescheder fürchtete nun, im Falle einer Verurteilung um seine Arbeitserlaubnis. Nach dem Urteil hatte er diese Sorge nicht mehr. Richter Dr. Sebastian Siepe stellte das Verfahren nach Paragraph 153a wegen Geringfügigkeit ein. Als Geldauflage muss der Mann 700 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Der Mescheder war so erleichtert, er hätte am liebsten sofort, noch im Gericht gezahlt.

>>>HINTERGRUND

Obwohl im vorliegenden Fall Waren und kein Geld rechtswidrig ins Ausland geschafft wurden, wurde der Mescheder wegen Geldwäsche angeklagt.

Geldwäsche ist in diesem Fall der Oberbegriff dafür, dass ein Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, weitergeleitet oder verborgen wird.

Strafbar macht sich auch der, der „leichtfertig nicht erkennt, dass der Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt“. Das wurde dem Angeklagten zur Last gelegt.