Bestwig. In Bestwig soll die Evangelische Kreuzkirche unter Denkmalschutz gestellt werden. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe.

Die evangelische Kreuzkirche an der Bundesstraße in Bestwig soll unter Denkmalschutz gestellt werden. Einstimmig haben sich CDU und SPD im Bürgerausschuss dafür ausgesprochen, einem entsprechenden Antrag des Denkmalamtes stattzugeben. Nach dem Votum wird die Gemeindeverwaltung nun das Verfahren einleiten.

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Die Gesamtanlage der evangelischen Kreuzkirche ist aus Sicht des Denkmalamtes von religionsgeschichtlicher Bedeutung, weil sie ein wichtiges Zeugnis für den Neuaufbau von Diasporakirchen in Westfalen in den früher 50er-Jahren sei. Sie habe aber auch ortshistorische Bedeutung, heißt es in der Begründung des Landschaftsverbandes zum Denkmalwert.

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Die Kirche liegt auf dem Grundstück des Vorgängergebäudes aus dem Jahr 1888/1889 und knüpfe somit an die Entstehung der evangelischen Kirchengemeinde Bestwig Ende des 19. Jahrhunderts an. Durch den Bau der Eisenbahn waren zum Ende des 19. Jahrhunderts viele evangelische Christen nach Bestwig gezogen. Eine erste Kirche wurde gebaut und 1888/89 eingeweiht. Neben dem Kirchsaal gab es damals einen Klassenraum, eine Lehrerwohnung und einen Glockenturm in dem Komplex. Bei einem schweren Bombenangriff am 5. März des Jahres 1945 wurde die Kirche zerstört.

Behelfsmäßige Übergangszeit

Nach einer behelfsmäßigen Übergangszeit in einem Gasthof und einem Barackenbau, starteten im Herbst des Jahres 1951 die Arbeiten für den Bau der neuen Kirche an gleicher Stelle. Nach der Fertigstellung umfasste der Komplex neben der eigentlichen Kirche einen Gemeindesaal, eine Schwesternstation, das Gemeindebüro und das Pfarrhaus. Erst später sind die Nebenräume nach und nach umfunktioniert worden. Das Kirchengebäude selbst hat sich nur wenig verändert.

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Zudem hebt das Denkmalamt auch die städtebauliche Bedeutung des Komplexes hervor. „Durch die Lage unmittelbar an der fortlaufend bebauten Hauptstraße gelangt die Giebelfassade der Kirche mitsamt dem sehr hohen Dachreiter zu bestimmender Wirkung“, schreibt das Denkmalamt.

Unter Denkmalschutz soll nicht nur das eigentliche Kirchengebäude gestellt werden, sondern auch das Gemeindezentrum, das sich direkt an die Kirche anschließt, sowie das Pfarrhaus samt Garage. Trotz weitgehender Erneuerung im Inneren gehören sie aus Sicht des Denkmalamtes zur denkmalwerten Gesamtanlage mit dazu.

Die Kreuzkirche ist damals nach Bauplänen des Landeskirchenbauamtes errichtet worden. Den Auftrag für die künstlerische Gestaltung erhielt seinerzeit Professo Paul Thol.

  • Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen.
  • Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so dauerhaft gesichert werden.