Eslohe. Wo werden neue Windräder entstehen? Auch in Eslohe wird, wie in Meschede, ein Verfahren vor Gericht zur Windkraft verloren.

Bei der Windkraft hat die Gemeinde Eslohe jetzt viel gemeinsam mit der Stadt Meschede: Der Projektentwickler Abo Wind aus Wiesbaden will im Grenzbereich beider Kommunen sowohl auf Mescheder als auch auf Esloher Gebiet neue Windräder bauen – und beide Kommunen sind in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gegen Abo Wind unterlegen. Auch Eslohe wird wie Meschede versuchen, dagegen weiter juristisch vorzugehen, sagt Bürgermeister Stephan Kerstin auf Anfrage.

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Noch eine Gemeinsamkeit: Auch Eslohe bedient sich dabei der Anwaltskanzlei Wolter/Hoppenberg aus Hamm, die auch die Stadt Meschede vertritt. Abo Wind will in dem Grenzbereich „Goldener Strauch“ mehrere Windräder bauen - angrenzend sind Ennert und Remblinghausen auf Meschede bzw. Nichtinghausen und Herhagen auf Esloher Gebiet. Die Argumentationen in beiden Kommunen sind identisch: Beide haben gültige Flächennutzungspläne, die auch Vorrangzonen für die Windkraft vorsehen – allerdings eben nicht am „Goldenen Strauch“, sondern bei Einhaus (für Meschede) bzw. bei Obermarpe (für Eslohe).

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Gemeinde will selbst steuern

Vor dem Verwaltungsgericht ist jetzt beiden (und anderen) Kommunen ein winziger Formfehler aus der Vergangenheit zum Verhängnis geworden: In den Amtsblättern waren seinerzeit die Flächennutzungspläne mit den Geltungsbereichen für Einhaus bzw. Obermarpe bekannt gemacht worden – nach einem grundsätzlichen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster wiederum sei solch eine Begrenzung aber formal zu beschränkt gewesen, weil die Flächennutzungspläne ja ganze Stadt- und Gemeindegebiete beträfen. Die Arnsberger Richter müssen dieses Urteil berücksichtigen. Um es juristisch vollkommen kompliziert zu machen: Dieses Urteil des Oberverwaltungsgerichtes wiederum liegt zur Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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Damit ist die ganze Zukunft der Windenergie in der Region weiterhin offen. „Wir wollen die Windkraft ja nicht ausschließen“, sagt Eslohes Bürgermeister Stephan Kersting: „Aber wir halten unsere Vorrangzone für sinnvoll.“ Man wolle die Planung auf Esloher Gemeindegebiet nicht aus der Hand geben: „Wird das vom Gericht gekippt, dann haben wir Wildwuchs. Dann können wir gar nicht mehr steuern, wo Windräder entstehen.“ Wie in Meschede auch, wird jetzt von der Kanzlei für Eslohe geprüft, ob rechtlich eine Zulassung auf Beschwerde gegen das Arnsberger Urteil möglich ist. Die Gemeinsamkeiten enden im Gericht: Jede Kommune muss für sich selbst klagen.

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