Meschede. . Die Stadt Meschede darf selbst entscheiden, wie viele Windräder gebaut werden dürfen. Das ist die Konsequenz aus zwei Gerichtsurteilen.

Zwei Urteile, zwei unterschiedliche Ausgangspunkte – aber eine Konsequenz: Kurzfristig werden im Mescheder Stadtgebiet keine weiteren Windräder entstehen. Das ist die unmittelbare Folge aus zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Arnsberg. Es hat den aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt für gültig erklärt – und der sieht bislang nur eine Vorrangzone mit den schon vorhandenen Windrädern bei Einhaus vor. Jetzt können die Kommunalpolitiker selber entscheiden, ob und wo sie weitere Anlagen haben wollen.

Urteil I: Hömberg bei Calle

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Die erste Verwaltungsgerichts-Entscheidung betrifft den Antrag eines Windkraftanlagenbetreibers aus Büren. Er möchte am Hömberg südlich von Calle (in Richtung Oesterberge) ein Windrad bauen. Er bekam aber von der Kreisverwaltung nicht einmal einen positiven Vorbescheid, weil dafür Unterlagen fehlten. Gegen diese Ablehnung klagte der Bürener jetzt in Arnsberg – ohne Erfolg.

Das Gericht, so Sprecher Vincent Basteck auf Anfrage, hat gar nicht erst entschieden, ob tatsächlich Unterlagen fehlten. Es hat stattdessen sofort grundsätzlich entschieden: „Der Antrag würde öffentlichen Belangen widersprechen, weil das Windrad außerhalb der Vorrangzone liegt.“

Urteil II: Vellinghausen

Das zweite Windkraft-Urteil hat Folgen für Vellinghausen. Hintergrund ist die beantragte technische Erneuerung (das so genannte „Repowering“) eines der beiden Windräder in Vellinghausen. Beide jetzigen Anlagen haben zwar Bestandsschutz, weil sie noch aus den Zeiten vor dem jetzigen Flächennutzungsplan stammen, eine Erneuerung durch ein moderneres Windrad soll aber nach Auffassung der Stadt nicht möglich sein – da sie eben außerhalb der Vorrangzone in Einhaus liegen. Die Stadt verweigerte ihre Zustimmung, der Hochsauerlandkreis als übergeordnete Behörde erteilte sie – deswegen klagte die Stadt gegen den Kreis.

Gerichtsentscheidungen

Beim Kreis war argumentiert worden, die Stadt Meschede habe 2004 mit ihrem Flächennutzungsplan, der nur die eine Fläche bei Einhaus enthält, zu wenig Raum für die Windkraft gegeben. Das ist jetzt gerichtlich geklärt: Der Flächennutzungsplan ist gültig.

Das Verwaltungsgericht hat klar gestellt: Wenn es tatsächlich Mängel bei dem Mescheder Plan gegeben hätte, dann hätten diese innerhalb von sieben Jahren gerügt werden können – das hat aber niemand gemacht, die Frist dagegen ist verjährt. Damit schließen sich die Richter auch nicht dem Argument aus der Kreisverwaltung an, der Plan habe einen „Ewigkeitsmangel“ – also so gravierende Fehler, deren Auswirkungen ewig andauern würden.

Reaktionen

Aus dem Kreishaus verlautete auf Anfrage, der Kreis werde auf eine Berufung im Urteil Vellinghausen verzichten. Kreissprecher Martin Reuther sagt, es gebe „nun Klarheit über die Wirksamkeit“ des Mescheder Flächennutzungsplans. Gegen das Caller Urteil hat das Verwaltungsgericht keine Berufung zugelassen – der Kläger aus Büren könnte sich nur wegen dieser Nicht-Zulassung an das Oberverwaltungsgericht wenden. Bürgermeister Christoph Weber ist „sehr zufrieden“ über die Urteile: „Sie entsprechen unseren Rechtsauffassungen. Die Urteile geben uns Handlungsspielraum.“

Drei Möglichkeiten

Jetzt kommt 2018 auf den Mescheder Stadtrat die Entscheidung zu: Was tun mit der Windkraft? Drei Möglichkeiten bestehen. Die eine wäre, alles beim gegenwärtigen Stand zu belassen – es würden keine weiteren Windräder zugelassen. Das andere Extrem: Die Stadt würde großzügig weitere Standorte freigeben und gibt der Windkraft „substanziell“ Raum.

Oder der Mittelweg als Kompromiss zwischen beiden Extremen: Die Stadt entscheidet sich beispielsweise für ein weiteres Sondergebiet, in dem zusätzliche Windräder zulässig wären. Bürgermeister Christoph Weber hat Sympathie für diese Lösung: „Wir haben jetzt erst einmal Zeit gewonnen, um uns zu entscheiden.“ Er weiß aber auch: „Der Rat muss entscheiden, wer am Ende die Belastung durch Windräder bekommt.“

>>>HINTERGRUND<<<

Anfragen für weitere Windräder gibt es aktuell im Stadtgebiet für fünf Anlagen bei Freienohl, für vier Anlagen bei Grevenstein, für eine am Hömberg bei Calle sowie für vier weitere bei Einhaus im Bereich „Goldener Strauch“.

Ein Sonderfall ist Vellinghausen: Dort soll eines der zwei dort bereits vorhandenen Windräder durch eine moderne Anlage ersetzt werden.

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