Bestwig/Meschede. In seinen letzten Worten vor dem Urteil fleht ein junger Mann aus Meschede die Richterin an. Doch die konnte nicht viel für ihn tun.

„Bitte schicken Sie mich nicht zur Suchtberatung“, fleht der Angeklagte in seinen letzten Worten vor dem Urteil die Richterin an. Doch die konnte seiner Bitte beim besten Willen nicht nachkommen. Dafür war der junge Mann aus Meschede viel zu tief in die Bestwiger Drogenszene verstrickt.

Mehrere Körperverletzungen

Es war nicht das erste Mal, dass der 21-jährige Mescheder auf der Anklagebank des großen Saals im Mescheder Amtsgericht saß. Zuletzt war er dort im August des vergangenen Jahres verurteilt worden - weil er einen Gullideckel ins Fenster der Mescheder Tankstelle Kaiser geworfen und Bargeld und Zigaretten gestohlen hatte.

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Zuvor hatte er es an der Raiffeisentankstelle versucht, war dort aber an den vergitterten Fenstern gescheitert. Neun Vorstrafen in so jungen Jahren seien schon eine ganze Menge, machte ihm Richterin Mareike Vogt deutlich. Neben dem Tankstelleneinbruch ging es in der Vergangenheit um mehrere Körperverletzungen, Diebstahl und mehrfaches Fahren ohne Führerschein.

Nun also ging es um Drogen - um eine ganze Menge Drogen. 300 Gramm Marihuana im Wert von 3000 Euro hatte der 21-Jährige Anfang des Jahres erworben und sie im Bereich des Bestwiger Bahnhofs für den Weiterverkauf übergeben lassen.

Erhebliche kriminelle Energie

Dass er die Übergabe nicht selbst übernommen, sondern sich dafür jemanden gesucht hatte, zeugte für Richterin Mareike Vogt von erheblicher krimineller Energie. Und auch, dass er in einem weiteren Fall im Auftrag eines Dealers 600 Euro Drogenschulden eintreiben wollte, zeige deutlich, wie sehr er zumindest zu diesem Zeitpunkt drin gewesen sei in der Szene. Die Erklärung, dass er dem Dealer noch einen Gefallen schuldig gewesen sei, machte die Sache am Ende nicht besser.

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Nein, er habe nie Gras verkauft, um das große Geld zu machen, beteuerte der 21-Jährige vor Gericht. Er habe vielmehr helfen wollen. „Weil ich weiß, wie groß die Not ist, wenn man nicht an Drogen kommt“, erklärte er. Hin und wieder habe er damit zwar tatsächlich Geld verdient, aber es seien nie große Summen gewesen. Für die 300 Gramm Marihuana und dessen Übergaben im Bereich des Bestwiger Bahnhofs habe er zwar 150 Euro Provision kassiert. Es sei allerdings das einzige Mal gewesen, dass es um eine solche groß Menge gegangen sei.

Vor den Augen der Eltern

All das aber gehöre inzwischen der Vergangenheit an. Denn der Moment, als die Polizeibeamten in daheim vor dem Augen seiner Eltern verhaftet hatten, sei ihm eine Lehre gewesen. „So etwas möchte ich wirklich nicht noch einmal erleben. Das hat mir gereicht“, so der 21-Jährige.

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Die Bewährungshelferin des Mannes bescheinigte ihm in der Verhandlung zwar eine Zusammenarbeit, in der es nichts zu beanstanden gebe. Allerdings betonte sie ebenfalls, dass der 21-Jährige seine Suchtproblematik abstreite. Aus diesem Grund empfehle sie sechs Termine bei der Suchtberatung. Und die wird er nun auch wahrnehmen müssen.

Entgiftung auf eigene Faust

Denn die Beratung gehört zur Auflage, die ihm das Gericht im Urteil gemacht hat. Davon versprach sich Richterin Mareike deutlich mehr als von den Plänen des Angeklagten, sich gemeinsam mit seinem Kumpel privat und ganz allein zu entgiften.

Zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilte das Jugendschöffengericht den 21-jährigen am Ende - unter Einbeziehung des Tankstellen-Urteils aus August 2019.