Freienohl. Erpressung, Nötigung, gefährliche Eingriffe auf der Straße - das wird einem 34-Jährigen aus Freienohl vorgeworfen. Vor Gericht kommt er frei.
Offenbar war es doch kein Psycho-Terror, der da in Freienohl ausgeübt wurde. Das Schöffengericht Meschede stufte die Auseinandersetzungen zwischen zwei 45 und 34 Jahre alte Freienohler am Ende als private Streitigkeit ein, die strafrechtlich nicht zu klären war – und stellte das Verfahren ohne Urteil und ohne Auflagen ein.
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Dem 34-Jährigen waren - wie berichtet - räuberische Erpressung, Nötigung, Beleidigung und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr vorgeworfen worden. Er soll den 45 Jahre alten ehemaligen Polizisten 2017 angeblich in der Volksbank Freienohl bedroht und Geld gefordert haben, weil er ihm noch Miete für eine Garage schuldete – das wäre der Verbrechenstatbestand der räuberischen Erpressung, der die Anklage vor dem Schöffengericht ermöglichte, das höhere Strafmaße als ein Einzelrichter verhängen kann. Beweisen ließ sich das nicht, Zeugen gibt es nicht.
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Richter: Private Auseinandersetzung
Und nachweisen ließ sich auch nicht das angeblich gefährliche Verhalten des 34-Jährigen auf der Bahnhofstraße: Dreimal soll er auf das Auto des 45-Jährigen zugefahren sein. Der ehemalige Polizist hatte am ersten Verhandlungstag Beweise versprochen: Seine Dashcam im Auto habe die Vorfälle angeblich aufgezeichnet.
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Er war gebeten worden, die Filme dem Gericht zur Verfügung zu stellen. Ein Film, nicht mehrere, traf schließlich erst eine Stunde per Mail ein. Auf der Datei, die im Gerichtssaal gezeigt wurde, war nur fragmentarisch eine Straßenszene zu sehen, die aber nichts von den Vorwürfen erhärtete: „Wir sind so schlau wie zuvor“, sagte Richter Dr. Sebastian Siepe. Die Verteidigung hatte auch noch einen Zeugen, der bestätigen sollte, dass der Angeklagte sein Auto durchaus mal verliehen hatte.
„Ob hier überhaupt nichts war, da will sich das Gericht nicht festlegen“, sagte Siepe. Für eine Verurteilung fehlten aber die Beweise. Siepe war von einer privaten Auseinandersetzung zwischen dem 45-Jährigen und der Familie des 34-Jährigen überzeugt, er deutete unter anderem Ärger um eine Hochzeit an. Der Vater des 34-Jährigen soll dem 45-Jährigen auch eine Eiswürfelmaschine abgekauft, aber nicht bezahlt und kaputt wiedergegeben haben. Er revanchierte sich, indem er Rechnungen des Bruders des 34-Jährigen lange nicht bezahlte.
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