Eslohe. Erst hat er Ärger mit seiner Tochter, dann geht er auf die Nachbarn los: Ein Mann (41) aus Eslohe steht deshalb vor Gericht in Meschede.
Ist ein Schuhanzieher auch eine mögliche Waffe? Taugt der Schuhlöffel als gefährliches Werkzeug? Juristisch wurden diese kuriosen Fragen abschließend nicht beantwortet am Amtsgericht Meschede – denn am Ende war nicht zu klären, ob ein verwendeter Schuhanzieher bei einem heftigen Nachbarschaftsstreit in Eslohe nun aus Metall oder aus Kunststoff gewesen ist: „Die objektive Gefährlichkeit ist nicht aufzuklären“, sagte Richter Dr. Sebastian Siepe. Metall hätte vermutlich schwerere Verletzungen ausgelöst.
Mit Schuhanzieher geschlagen
Sicher ist: Mit dem Schuhanzieher wurde geschlagen. Angeklagt war ein 41 Jahre alter Mann aus Eslohe. Er hat im Juni 2019 Streit mit seiner Tochter. Die Auseinandersetzung ist abends in dem Mehrfamilienhaus laut zu hören. Die Nachbarn von oben, zwei Schwestern und ein Freund, rufen die Polizei und schauen nach dem Rechten, weil das Kind unten so schreit.
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Der Mann klingelt beim Nachbarn, will fragen, ob alles in Ordnung ist – und erlebt eine böse Überraschung, als der 41-Jährige die Tür öffnet: „Er ist sofort auf mich losgegangen, ohne Vorwarnung“, so der 25-Jährige. Er bekommt mit dem Schuhanzieher Schläge auf den Arm, erleidet Prellungen.
Auch auf die 21 und 22 Jahre alten Schwestern, die ihn beruhigen wollen, geht der wutentbrannte Nachbar los: Eine schlägt er mit dem Kopf gegen die Wand und zieht sie an den Haaren die Treppe herunter, die andere packt er am Hals und drückt sie gegen die Wand. Eine ist nachher 14 Tage krankgeschrieben. Ein anderer Nachbar und die Polizei bereinigen die Situation schließlich.
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Schmerzensgeld für Schwestern
Dem 41-Jährigen brachte sein Ausraster eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung ein. An einer Verurteilung deswegen (die höher bestraft wird) schrammte der Mann knapp vorbei. Verurteilt wurde er wegen Körperverletzung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 2700 Euro, außerdem muss er den beiden Schwestern jeweils 300 Euro Schmerzensgeld zahlen.
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Richter Siepe sagte: In der Wohnung habe eine „aufgeheizte Stimmung“ geherrscht – „und in die hinein klopfen die Nachbarn“: „Da sind Ihnen die Sicherungen durchgegangen. Das ist einzig und allein Ihrer Unbeherrschtheit zuzurechnen.“ Ob der Schuhanzieher nun aus Metall war (wie eine der Schwestern und die Staatsanwaltschaft glaubten) oder aus Kunststoff (wie der Angeklagte meinte), konnte nicht geklärt werden: Glücklicherweise, so der Richter, blieben auch die Verletzungen gering.
Entschuldigung? „Ich habe mich nicht getraut“
Vor der Prügelei hatte es nie Ärger untereinander gegeben. Entschuldigt hat sich der Mann erst von der Anklagebank aus, und nur gegenüber dem Gericht. Ein Jahr hätte er Zeit dafür gehabt, es persönlich bei den Schwestern und deren Freund zu tun. Das tat er aber nicht: „Ich habe mich nicht getraut, dahin zu gehen.“
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