Reiste. Kurz vor dem Elternhaus in Reiste überschlägt sich auf der B 55 ein 18 Jahre alter Fahranfänger. Er steht vor Gericht in Meschede.

Der Unfall ereignete sich kurz vor dem Elternhaus des 18-Jährigen an der B 55 in Reiste - und er hätte noch viel schlimmer ausgehen können. Sein Auto überschlug sich mitten im Ort.

Der junge Mann aus Reiste lieb dabei unverletzt, auch sein jüngerer Bruder erlitt nur leichte Verletzungen. Wegen Straßenverkehrsgefährdung stand er nun vor dem Jugendgericht Meschede: Denn der Fahranfänger war vor dem Unfall am Steuer eingeschlafen.

Auf dem Dach 23 Meter weit gerutscht

Der Unfall ereignete sich Ende August 2019 – gar nicht einmal sonderlich spät oder früh, sondern gegen 23.25 Uhr. Der 18-Jährige schlief in Reiste (aus Richtung Bremke kommend) am Steuer ein, schleuderte dadurch auf die Gegenfahrbahn, riss zwei Verkehrsschilder ab, prallte gegen einen Baum. Durch die Wucht des Aufpralls landete das Auto auf dem Dach und rutschte so noch 23 Meter weiter. Am Auto entstand Totalschaden, der übrige Sachschaden lag bei 4000 Euro.

Der 18-Jährige entschuldigte sich vor Gericht vor seinem Fehler: „Ich hätte mich nicht hinter das Steuer gesetzt, wenn mir klar gewesen wäre, dass ich müde gewesen bin.“ Der Auszubildende kam an diesem Abend von seinem Opa eigentlich nur ein paar Kilometer weiter, wo er an dessen Haus mitgearbeitet hatte: „Es war ein langer anstrengender Tag.“ Danach wurde zur Belohnung noch gegrillt. Alkohol wurde nicht getrunken.

Dann kam die Heimfahrt – und der plötzliche fatale Sekundenschlaf. Jugendrichterin Mareike Vogt sagte: „Da hätte auch Gegenverkehr sein können.“ Der junge Mann hat den Schaden in der Zwischenzeit beglichen.

Körperlicher Mangel: Am Steuer eingeschlafen

Breiten Raum in dem Prozess nahm die Frage ein, ob der 18-Jährige wieder Auto fahren darf. Seine Fahrerlaubnis war ihm noch in der Unfallnacht von der Polizei abgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, „wegen körperlicher Mängel“ nicht fürs Fahren geeignet zu sein – das Einschlafen am Steuer gilt als körperlicher Mangel.

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Der junge Mann hatte vorher am begleiteten Fahren teilgenommen, er hatte noch gar keinen echten Führerschein ausgehändigt bekommen sondern als Nachweis noch seine Prüfbescheinigung fürs begleitete Fahren. Der 18-Jährige kommt aus einer kinderreichen Familie, in die älteren Geschwister auch Verantwortung für die jüngeren übernehmen, und sie auch fahren. Dass der 18-Jährige seit letztem Jahr als Fahrer ausgefallen ist, war in der Familie schon spürbar, so die Einschätzung einer Vertreterin des Jugendamtes.

Fehlende Routine

Was deutlich wurde, war die fehlende Routine des Fahranfängers: „Er konnte die Situation nach einem arbeitsreichen Tag nicht richtig einschätzen“, so das Jugendamt. Auch Richterin Vogt kennt diese Situationen: „Man denkt, man schafft es noch bis nach Hause – und bei Ihnen ist es schief gegangen.“ Sein Rechtsanwalt betonte, es sei in diesem Fall nicht nötig, die Fahrerlaubnis noch länger zu entziehen.

Denn der 18-Jährige muss ohnehin zunächst ein erneutes Aufbauseminar bei einer Fahrschule finanzieren, absolvieren und erfolgreich bestehen, bevor er sich beim Straßenverkehrsamt überhaupt erst wieder um die Erteilung des Führerscheins bemühen darf: Dort fällt dann endgültig die Entscheidung. Das Verfahren gegen den 18-Jährigen wurde deshalb vorläufig eingestellt. Als Geldauflage muss er 400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

>>>HINTERGRUND<<<

Im Strafgesetzbuch steht unter Paragraf 315c die Gefährdung des Straßenverkehrs.

Ein Unterpunkt besagt dabei, dass sich hierbei schuldig macht, „wer infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen“.

Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.