Meschede. Das Mescheder Stadtwappen wird geprägt von einem silbernen Adler und einem halben Kreuz. Was steckt dahinter?

Die Geschichte des Mescheder Stadtwappens ist kompliziert. Die schlichte Kombination war ein Kompromiss, um niemandem auf die Füße zu treten.

Das Wappen der Stadt Meschede.      
Das Wappen der Stadt Meschede.       © Sabina Butz

Als sich die Ritter im Mittelalter zu Turnieren trafen, konnte man nicht erkennen, wer hinter den Rüstungen steckte. Ein besonderes Kennzeichen musste her, und schon war das Wappen geboren. Im Spätmittelalter nutzten Städte Wappen, die mit dem Siegel identisch waren, als Beglaubigungsmittel für ihre Urkunden und Verträge. Mit dem Ende des Ritterwesens wurde die Verwendung der Wappen als Wahrzeichen von adeligen und bürgerlichen Familien sowie Städten und Staaten bis in unsere Zeit beibehalten.

Das Mescheder Stadtwappen: Vorn (links) ein halber silberner Adler mit roter Zunge, hinten (rechts) ein durchgehendes schwarzes Kreuz. Der silberne Adler war das Wappentier der Arnsberger Grafen, die bis 1368 großen Einfluss in Meschede besaßen. Die Gründerin des Mescheder Stiftes (870) Emhildis stammte aus dem Arnsberger Geschlecht, das auch weiterhin die Äbtissinnen bestimmte und das Stift maßgeblich beeinflusste.

Das schwarze Kreuz verweist auf das Kurfürstentum Köln, das seit dem Erwerb der Grafschaft Arnsberg (1368) die Mescheder Geschichte mitgestaltete.

Den Arnsberger Adler gibt es sieben Mal im HSK

In NRW finden wir das Kurkölnische Kreuz in mehr als 70 Wappen, der halbe Arnsberger Adler taucht sieben Mal in Wappen im HSK auf. Insofern fällt es schwer, dem Mescheder Wappen ein Alleinstellungsmerkmal abzugewinnen.

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Auch die historische Einordnung ist nicht unumstritten. Sicher scheint aber zu sein, dass die Freiheit Meschede (1457) ein Siegel benutzt hat, das genau mit dem Wappenbild übereinstimmt. Als Mescheder Wappen erscheint es nachweislich in der preußischen Zeit; nachgewiesen im Deutschen Ortswappenalbum um 1925. Offiziell übernahm man das alte Mescheder Wappen 1975 als Stadtwappen. Erschwert wird die Erforschung des Stadtwappens dadurch, dass es „die Stadt“ Meschede nicht gab, nicht im landläufigen Sinne: Meschede war seit 1457 eine so genannte „Freiheit“. Dieser Begriff bezeichnete in Westfalen bis 1803 eine „Minderstadt“, wobei sich das „Minder“ darauf bezieht, dass einige Rechte, die wir einer Stadt zuschreiben, einer Freiheit nicht zustanden: Eine Stadt (althochdeutsch stat = Standort oder Stelle) ist eine abgegrenzte Siedlung mit eigener Verwaltungs- und Versorgungsstruktur. Rechtlich ist der Begriff nicht eindeutig definiert. Klar ist, dass eine Freiheit nicht dieselben Rechte hatte. Hier vor allem, dass eine Freiheit keine Befestigungen anlegen durfte.

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Grafen, Bischöfe und Stiftsdamen

In Meschede war die Lage so, dass sich die Ansprüche der Arnsberger Grafen mit den Interessen des Kölner Erzbischofs nicht immer vereinbaren ließen. Mittendrin saßen die Stiftsdamen, die aus dem Arnsberger Grafengeschlecht stammten, aber dem Kölner Erzbischof geistlich untergeben waren. Ziemlich kompliziert, aber schon da zeigt sich, dass die Mescheder Bürgerschaft es verstand, das Beste aus der Situation zu machen: in diesem Fall also eine Freiheit, die erst 1803 überflüssig wurde. Die Mescheder bekamen 1856 (preußische Städteverordnung) quasi rückwirkend ihr Stadtrecht. Die Historiker sprechen von „Titularstädten“, also Städte, die immer schon Städte waren, denen jedoch niemals offiziell Stadtrechte verliehen wurden.

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Auch beim Wappen finden wir diese pragmatische Einstellung der Mescheder: Adler und Kreuz als historische Referenz an die Gönner der Stadt, und alle sind zufrieden. Wirklich alle? Denkbar wäre doch auch ein eigenes Mescheder Wappen mit Hünenburg, Stift, St. Walburga oder anderen Wahrzeichen Meschedes darauf? Aber das würde schon insofern der hiesigen Mentalität widersprechen, als die Auswahl immer mit Verletzungen oder Zurücksetzungen des einen oder anderen wichtigen Merkmals verbunden wäre. Adler und Kreuz als historische Erinnerungen, damit können alle gut leben, und die anderen Wahrzeichen bleiben gleichberechtigt erhalten.

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