Nuttlar. Jetzt ist es amtlich: Für drei Jahre muss ein Drogendealer aus Nuttlar ins Gefängnis. Bald wird er Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.

Nach einer Aufsehen erregenden Drogen-Razzia in Nuttlar und dem anschließenden Prozess vor dem Landgericht Arnsberg steht jetzt fest: Der 30 Jahre alte Angeklagte aus Nuttlar muss für drei Jahre ins Gefängnis. Zuletzt hatte sich sogar der Bundesgerichtshof mit dem Fall befasst.

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Das oberste Gericht des Landes mit seinem Sitz in Karlsruhe hatte den Prozess des Landgerichts auf Verfahrens- oder Rechtsfehler prüfen müssen, weil der Anwalt des Nuttlarers nach dem Urteil im Januar dieses Jahres in Revision gegangen war. Die hat der Bundesgerichtshof jetzt verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, wie Oberstaatsanwalt Thomas Poggel auf Nachfrage mitteilte.

Aus dem Gerichtssaal spaziert

Weil das Landgericht im Januar mit dem Urteil gleichzeitig den Haftbefehl gegen den Nuttlarer aufgehoben hatte, durfte er trotz Verurteilung aus dem Gerichtssaal spazieren und nach Hause fahren. Ohne Revision hätte er damals über kurz oder lang Post von der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde bekommen - mit der Aufforderung, seine Haft anzutreten. Nachdem der Bundesgerichtshof die Revision nun endgültig verworfen hat, wird der Mann seine Haft nun verspätet antreten.

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Konkret ging es im Prozess zum einen um die Bestellung von 1,8 Kilogramm Amphetamin, das die beiden Angeklagten aus Nuttlar und Ramsbeck mit Koffein, Alkohol und Milchpulver auf eine Menge von 5 bis 7 Kilogramm gestreckt und in der Region verkauft hatten. Angeliefert worden war die die Ware von einem 21-jährigen Mann aus Venlo zur Nuttlarer Kirche.

4,5 Kilogramm hochkonzentrierte Amphetaminbasezubereitung

Bei der Razzia im Juni 2018 waren dann unter anderem 4,5 Kilogramm hochkonzentrierte Amphetaminbasezubereitung bei dem Angeklagten in Nuttlar gefunden worden. Daraus sollte Pep hergestellt und wiederum gewinnbringend verkauft werden. Bei der Übergabe hatten die Polizeibeamten den Nuttlarer und zwei weitere Männer dingfest machen können. Die Beamten hatten zuvor Telefone überwacht, sich an jenem Abend auf die Lauer gelegt und bei der Übergabe zugeschlagen.

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Zu drei Jahren Gefängnis war der Nuttlar letztlich wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels verurteilt worden. Milder war das Urteil gegen einen weiteren Angeklagten aus Ramsbeck ausgefallen: Er musste für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Ein 21-jähriger Mann aus Venlo, der die Drogen auf Bestellung ins Sauerland geliefert hatte, war zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monate verurteilt worden.

  • Nach dem Urteil des Landgerichts zeigte sich der Nuttlarer damals reumütig . Mit leiser Stimme versicherte er, nie wieder etwas mit „illegalen Sachen“ zu tun haben zu wollen. Er wolle sich nun darauf konzentrieren, die Werkstatt seines Vaters zu übernehmen, wolle für seine Familie da sein, heiraten und sich eine ordentliche Existenz aufbauen.
  • Und genau das war auch einer der Gründe, warum das Gericht gleichzeitig die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnete. Die stationäre Therapie soll die Basis für den Neuanfang bilden. Bei einer Fortführung des Drogenkonsums bestehe Wiederholungsgefahr, so der Richter. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Initiative, im großen Stil mit Drogen zu handeln, von dem Nuttlarer ausgegangen war.