Werntrop. . Die Stadt Schmallenberg und Anlieger im Ortsteil Werntrop streiten um die Ersterschließung von Straßen.

Für viele Menschen ist ein Haus eigentlich der Inbegriff von finanzieller Absicherung – für die Eigentümer an einer Anliegerstraße in Werntrop könnte sich ihr Eigentum nun aber zu einer bösen finanziellen Falle entwickeln.

Die Stadt Schmallenberg, die in zwei kleinen Straßenzügen an der L 737 eine sogenannte Ersterschließung und gleichzeitig auch einen Neuanschluss an das städtische Wassernetz plant, fordert dafür von den neun Anliegern nach der gültigen Gemeindesatzung hohe Beteiligungen: Zwischen 20 000 und 50 000 Euro sollen, je nach Grundstücksgröße, erhoben werden.

Offizielles Schreiben

Haus- und Grundstückseigentümerin Elisabeth Buchbender, die laut einer vorab erstellten Aufrechnung der Stadt Schmallenberg rund 37 000 Euro übernehmen soll, war vom Schreiben der Stadt regelrecht schockiert: „Diese Summen sind dazu geeignet, ein ganzes Dorf dem Verfall preiszugeben“, sagt die mittlerweile in Bonn wohnhafte Frau, die das Gehöft von ihren Eltern geerbt hat. „Wer etwas zurückgelegt hat, um Reparaturen am Haus durchführen zu können, der ist dann alle Reserven los“, sagt die Hausbesitzerin.

Noch schlimmer würde es diejenigen treffen, die sich die Gebühren gar nicht leisten könnten: „Die stehen dann ja vor dem Ruin“, sagt Anwohnerin Gabi Cuno, die einen Anteil von knapp 24 000 Euro für ihr Grundstück schultern soll.

„Natürlich könnte man sein Haus oder zumindest Teile des Grundstücks verkaufen, aber die Chancen sind gering, überhaupt mehr als die geforderte Summe zu erzielen. Nur mit Glück machen sie da nicht noch ein weiteres Minus“, sagt Buchbender.

Und auch eine von der Stadt angebotene Ratenzahlung sei in vielen Fällen keine annehmbare Option: „Das ist ja Geld, das einem, je nach finanzieller Situation, monatlich fehlt“, so Buchbinder. Zudem würde das städtische Darlehen mit gesetzlich festgelegten sechs Prozent pro Jahr verzinst werden – und läge damit weit über den derzeit marktüblichen Konditionen.

Kritik an Plänen der Verwaltung

Die beiden Anwohnerinnen, die sich mittlerweile mit anderen Eigentümern zusammengeschlossen haben, bestreiten aber auch grundsätzlich den Plan der Verwaltung: „Wir sind nicht der Meinung, dass es sich hier überhaupt um eine Ersterschließung handelt. Straßen, Wasseranschlüsse und Abwasserkanäle waren ja zuvor auch schon vorhanden. Eine Sanierung würde trotz des schlechten Zustandes der Straße nach unserer Meinung ausreichen“, sagt Gabriele Cuno.

Die eigentliche Ersterschließung sei bereits 1961 erfolgt, so die einhellige Meinung der Eigentümer. „Ärgerlich ist zudem, dass ein kaum genutzter Verbindungsweg, der früher nur ein Trampelpfad war, nun komplett erschlossen werden soll.“ Um die Kosten abzuwenden, bleibt den Anliegern wohl nur noch der Gang vor ein Gericht – den die Anwohner derzeit allerdings noch gar nicht gehen können: „gerichtliche Schritte können erst dann eingeleitet werden, wenn ein Kostenbescheid ergangen ist“, sagt Gabriele Cuno. Und der wird wohl bald kommen: Bei der Stadt Schmallenberg sieht man derweil nämlich keine andere Möglichkeit als eine Ersterschließung durchzuführen.

Stadt rechtfertigt ihr Vorgehen

„Die Sichtweise der Eigentümer ist aus technischer Sicht falsch. Nur vorhandene Substanz kann saniert werden, der Zustand der Straßen vor Ort ist aber so schlecht, dass es dort gar keine Substanz mehr gibt“, erklärt ein Sprecher des Bauamtes.

Generell seien die Arbeiten notwendig, da der Stadt die so genannte „Verkehrssicherungspflicht“ obliege, die durch den aktuellen Zustand der Straße kaum noch wahrgenommen werden könne.

„Es muss sichergestellt sein, dass dort der Winterdienst, die Müllabfuhr und natürlich auch der Straßenverkehr ungefährdet fahren können. Denn: Hat dort jemand einen Unfall, dann haftet die Stadt möglicherweise dafür“, so der Sprecher.