Schmallenberg/Werntrop. . Schmallenberger Grundstückseigentümer beschäftigen die Verwaltung mit zahlreichen Schreiben und Anträgen.

  • Streit dreht sich um Maßnahmen in Werntrop und der Kernstadt
  • Stadtvertretung lehnt Bürgeranträge ab
  • UWG und BFS kritisieren Vorgehen der Verwaltung

Die Anlieger protestieren weiter gegen die Straßenbaumaßnahmen in der Kernstadt und in Werntrop – es zeichnet sich sogar ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht ab. Obwohl die Stadtvertreter die Baumaßnahmen bereits in ihrer vorherigen Sitzung beschlossen hatten, mussten sie vor der Sommerpause noch einmal über insgesamt neun Bürgeranträge dazu abstimmen.

Beide Baumaßnahmen, sowohl die Ersterschließung in Werntrop als auch der Ausbau der Straße „Auf der Mauer“ in Schmallenberg, ziehen hohe Kosten für die Anlieger nach sich. Deshalb versuchen einige von ihnen, nachträglich gegen die Entscheidung vorzugehen.

Gabi Cuno aus Werntrop etwa warf der Verwaltung in der Bürgerfragestunde vor, die betroffenen Grundstückseigentümer nicht ausreichend informiert zu haben und nicht auf alle Nachfragen zu reagieren. „Es ist nicht möglich – ich übertreibe das jetzt mal – jeden Tag einen mehrseitigen Brief zu beantworten, was dann wieder mehrseitige Nachfragen auslöst“, sagte Bürgermeister Bernhard Halbe. Es habe das Angebot zu einer Bürgerversammlung gegeben, das abgelehnt worden sei. Daraufhin habe die Stadt die Grundstückseigentümer in einem ausführlichen Brief informiert.

Die Fronten zwischen Verwaltung und der Interessengemeinschaft, die die Werntroper Bürger gegründet haben, sind verhärtet.

Innen- oder Außenbereich

Größter Streitpunkt ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beiträge in Werntrop. Die Stadt argumentiert so: In Werntrop handelt es sich um eine Ersterschließung in einem bebauten Ortsteil im Innenbereich – Grundlage wäre dann das Baugesetzbuch. und die Grundstückseigentümer müssten den größten Anteil der Kosten allein tragen.

Die Bürger wollen erzielen, dass Werntrop als Ortschaft im Außenbereich eingestuft wird. Denn dann könnte die Stadt die Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz abrechnen. Die Folge: Die Bürger müssten weniger, die Stadt mehr zahlen.

Die Stadt hat ihre Auffassung bereits juristisch prüfen lassen. In der Verwaltungsvorlage heißt es: „Es steht jedem Betroffenen offen, den späteren Beitragsbescheid auf Rechtmäßigkeit vor dem Verwaltungsgericht prüfen zu lassen.“ Eine solche Auseinandersetzung habe man eigentlich verhindern wollen, sagte Bürgermeister Halbe, aber nun laufe es darauf hinaus.

Enthaltungen von UWG und BFS

Entsprechend dieser Argumentation haben die Stadtvertreter fast alle Bürgeranträge in der Ratssitzung abgelehnt. Allerdings nicht einstimmig. Die Fraktionen von UWG und BFS haben sich größtenteils enthalten. Franz-Josef Pape von der BFS erklärte, dass auch er und seine Parteikollegen das Vorgehen der Verwaltung, vor allem die Information der betroffenen Bürger, nicht für ausreichend halte. „Wir werden uns aus diesem Grund enthalten“, sagte er. Dietmar Weber von der UWG merkte an, dass die Mitglieder des Technischen Ausschusses und die Stadtvertreter anhand der vorgelegten Zahlen nicht beurteilen könnten, ob die kostengünstigste Variante gewählt worden sei.