Meschede/Arnsberg. Ein Mescheder, der Mädchen mit Nacktfotos erpresst und eines vergewaltigt hat, muss drei Jahre ins Gefängnis. Das sagen die Familien der Opfer.

Tränen brechen hervor, als dem Angeklagten die Worte des Richters bewusst werden: Er bleibt im Gefängnis, er ist nun ein verurteilter Vergewaltiger. Der 19-Jährige muss für drei Jahre und vier Monaten in Haft – verurteilt nach Jugendstrafrecht. Angerechnet werden ihm die sechs Monate in Untersuchungshaft.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er ein 14-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt hat. Zudem hat er eine 13-Jährige sexuell bedrängt und weitere Mädchen mit Nacktbildern erpresst. Die Videos und Fotos hatte er auf seinem Handy gespeichert, so kam auch der Straftatbestand der Beschaffung jugendpornografischer Dateien zum Tragen.

Richter Jäger bleibt damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft mit drei Jahren und zehn Monaten.

Tränen im Publikum

Während auch die Familie des Angeklagten in Tränen ausbricht, sie hatte den 19-Jährigen bis zum Schluss für unschuldig gehalten, liest Richter Jäger seine Urteilsbegründung vor. Er beschreibt das Muster des Täters: „Er hat zunächst Vertrauen aufgebaut, um es dann zu missbrauchen.“ Die Mädchen hatten ihm erst freiwillig Nacktbilder geschickt oder auch per Videochat sexuelle Handlungen mit ihm ausgetauscht. Diese hatte der Angeklagte dann laut Jäger „heimtückisch“ mit einem zweiten Handy aufgenommen. Dann baute er Druck auf. Er drohte mit Suizid, Gewalt („Ich bringe dich um“) oder damit, die Fotos zu veröffentlichen, wenn die Opfer nicht mit ihm schliefen oder weitere Bilder schickten. Diese Handlungen seien geplant gewesen, keinesfalls spontan, und von einer „schwer zu begreifenden Rücksichtslosigkeit“ geprägt. Dem Täter sei es nur um die „eigenen Bedürfnisse“ gegangen, erläutert Jäger. Auch wenn den Taten ein „naives, unvorsichtiges Verhalten der Mädchen zugrunde“ liege.

Keine Reue, kein Geständnis

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zuvor teilweise gestanden, jedoch nichts zu den Vergewaltigungen und massiven Drohungen gesagt. Hätte er sich am ersten Prozesstag eingelassen und den Mädchen die Aussage erspart, wäre das Urteil milder ausgefallen, erklärt der Richter. Dem stimmt auch Pflichtverteidiger Entrup nickend zu.

Bei den Opfern sorgt das Urteil für Erleichterung. Eine Mutter sagte, dass sie froh sei, dass es nun „vorbei ist“. Die Verhandlungen hatte einiges aufgewühlt. Das hatte auch die Aussage einer 16-Jährigen am Vormittag verdeutlicht: „Ich habe so schnell wie möglich versucht, das Ganze zu vergessen.“

Das sagen die Eltern

Anwältin Ingrid Babilon, sie vertritt eines der Opfer, sagt: „Dieser Täter hat sich bewusst junge Mädchen ausgesucht. Mit einer gestandenen Frau hätte er das nicht machen können.“ So habe er die Naivität der jungen Mädchen ausnutzen können. „Leider hat er ihnen einiges geraubt. Sie werden es in Zukunft schwer haben, Vertrauen zu einem Jungen aufzubauen. Das unbeschwerte Gefühl der ersten Liebe hat er ihnen genommen.“ Ihre Mandantin befindet sich in psychologischer Betreuung und hatte darüber nachgedacht, sich das Leben zu nehmen. Ihre Anzeige und die einer 16-Jährigen aus Recklinghausen hatten die Ermittlungen ins Rollen gebracht.

DNA in Datenbank gespeichert

Eine weitere Mutter zieht dieses nachdenklich stimmende Fazit: „Wir konnten unsere Tochter nicht schützen. Aber durch ihre Aussage konnte sie weitere Mädchen vor dem Täter bewahren.“ Der 19-Jährige muss per Gerichtsbeschluss eine DNA-Probe abgeben, die in der Datenbank des Bundeskriminalamtes für Sexualstraftäter gespeichert wird.