Meschede. . Polizeikommissarin gibt im Vergewaltigungsprozess Einblicke in die Ermittlungsarbeit. So kam der Fall um den Angeklagten ins Rollen.
In der Fortsetzung des Vergewaltigungs-Prozesses gegen einen 19-Jährigen aus Meschede sagte am Morgen zunächst die Polizistin aus, die die Anzeige des mutmaßlichen Vergewaltigungs-Opfers aufgenommen hatte. Im September kam das Mädchen (14) mit ihrer Freundin in die Polizeibehörde in Meschede. „Sie war vollkommen fertig“, so die Beamtin.
Es gab dort an, zum Sex mit dem Angeklagten gedrängt worden zu sein. Zuvor habe man jedoch im Einverständnis Nacktfotos und Videos ausgetauscht. Diese habe der Angeklagte genutzt, um das Mädchen zu erpressen.
Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung
Auf dem Schreibtisch der Kommissarin lag zu diesem Zeitpunkt bereits ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Angeklagten - in einer anderen Sache. Der Angeklagte war von einer Jugendlichen aus Recklinghausen angezeigt worden. Auch sie gab an, von dem 19-Jährigen erpresst worden zu sein. Die Beamtin spricht von einem Muster. Der Angeklagte sei immer ähnlich vorgegangen: Chats, Nacktfotos tauschen, Erpressung.
Im Oktober wurde der Angeklagte festgenommen und zu den Anschuldigungen verhört. In der Vernehmung räumte er ein, dass er eine der 14-Jährigen zu Sex erpresst haben soll. Dieses Mädchen wirft dem Angeklagten vor, sie drei Mal vergewaltigt zu haben. Mit der anderen 14-Jährigen habe er jedoch eine Beziehung geführt. Der Sex sei einvernehmlich geschehen.
Ausschluss der Öffentlichkeit
Diese Zeugin sagt am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Sie wird dabei vom Opferschutzbeauftragten der Polizei begleitet.
Die Polizei hatte im Herbst zwei Handys sicher gestellt und ausgewertet. Die Chatverläufe konnten jedoch nicht eingesehen werden. Sie sind passwortgeschützt. Das iTunes-Passwort habe der Angeklagte vergessen. Von einer Auswertung in Zusammenarbeit mit Apple sei zunächst abgesehen worden. Unter anderem aus Kostengründen. Laut IT-Experte der Polizei koste so eine Auswertung 3000 Euro. So liegen der Polizei aktuell die Chatverläufe aus den Handys der Mädchen und Videos und Fotos, die auf dem iPhone des Angeklagten gefunden wurden.
Später wird noch das psychologische Gutachten erwartet. Es war in Auftrag gegeben worden, weil der Angeklagte in Haft angab, die Stimme eines unsichtbaren Sebastians zu hören. Dies, so der Angeklagte, sei jedoch gelogen gewesen.
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