Meschede/Arnsberg. . Zu einer Haftstrafe ist der 19-jährige Mescheder verurteilt worden, der mehrere Mädchen mit Nacktfotos erpresst und eins auch vergewaltigt hat.
Das Arnsberger Landgericht hat einen 19-jährigen Mescheder zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm war unter anderem die dreifache Vergewaltigung einer 14-Jährigen vorgeworfen worden.
Richter Jäger wendete das Jugendstrafrecht an. Er sprach von einer „schwer zu begreifenden Rücksichtslosigkeit“, die nur zur Durchsetzung der eigenen Bedürfnissen dienten. Er habe sich das Vertrauen der Mädchen erlangt und es dann missbraucht. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und zehn Monate gefordert.
Die Aussagen mehrerer Mädchen hatten ein Muster erkennen lassen: Der Täter suchte sich junge Mädchen aus, schrieb ihnen via Instagram und Snapchat und baute so eine Beziehung zu ihnen auf. Die Mädchen stiegen darauf ein und schickten dem damals 18-Jährigen Nacktbilder, Videos und verabredeten sich mit ihm zu Videochats, in denen es teilweise zu sexuellen Handlungen kam. Diese Aufnahmen verwendete der Mescheder, um die Mädchen zu erpressen. Er drohte damit, die Fotos zu verschicken.
Anzeige einer 16-Jährigen brachte Fall ins Rollen
Ins Rollen kam der Fall durch die Anzeige einer 16-Jährigen aus Recklinghausen. Nach der Anzeige einer damals 14-Jährigen, kam es dann zu Festnahme des Mescheders, der seit Oktober in Untersuchungshaft saß. Durch die Auswertung seines Handys und die Aussagen der Mädchen kamen die Ermittler weiteren Opfern auf die Spur.
Am letzten Prozesstag hatte eine 14-Jährige beschrieben, wie sie der Angeklagte im abgeschlossenen Badezimmer gegen ihren Willen berührt hatte. Sie war zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre alt. Erst ein Freund, der sich auch in der Wohnung befand, habe sie aus der Situation retten können. So die Aussage der Zeugin.
Opfer in psychologischer Behandlung
Auch sie gab an, dem Angeklagten vorab Nacktbilder geschickt zu haben und von ihm erpresst worden zu sein. Sie befindet sich in psychologischer Behandlung.
Auch die Aussage einer 17-Jährigen wurde gehört. Sie hatte den Angeklagten über das Internet kennengelernt. Sie hätten sich geschrieben und Fotos ausgetauscht. „Er wollte dann ein Sexdate“, sagte sie aus. Erpresst habe er sie mit einem Nacktfoto. Diese Bild habe er auch über Instagram weitergeschickt. Deshalb sei sie dann zur Polizei gegangen. So waren die Ermittlungen gegen den Mann ins Rollen gekommen.
Eine weitere Zeugin (16) beschreibt erneut das Muster des Angeklagten, dass sich aus Nacktbildern und Erpressung zusammensetzt. „Ich habe so schnell wie möglich versucht, das Ganze zu vergessen.“
Angeklagter mit „schädlichen Neigungen“
Die Jugendgerichtshilfe sieht im Verhalten des Angeklagten Anhaltspunkte für „schädliche Neigungen“. Außerdem schilderte sie seine Kindheit, die von Schlägen der Eltern geprägt worden war. Sie empfahl, dass das Jugendrecht zur Anwendung kommt.
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