Meschede. . Die Mescheder Pläne zur Videoüberwachung werden vom Kreis-Datenschutzbeauftragten Jochen Walter kritisiert. Seiner Einschätzung nach verstoßen sie gegen geltendes Recht.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung um die geplante Videoüberwachung in Meschede ist sicher. Das wurde bei einer Podiumsdiskussion deutlich: Die Pläne verstoßen gegen geltendes Recht, sagte der Kreis-Datenschutzbeauftragte Jochen Walter. Die Piraten-Partei im Kreis hat bereits rechtliche Schritte angekündigt, falls Meschede an seinem Plan festhalte.
Daten-Preisgabe
„Fakt ist, in die Freiheitsrechte des Einzelnen wird eingegriffen“, urteilt Jochen Walter aus Sicht des Datenschutzes: „Ich kann nicht über 99 Prozent der Mescheder mitfilmen, die nichts Böses im Schilde führen. Deren Rechte werden beschnitten.“ Entscheidend sei das Hausrecht: Nur in und an einem Gebäude übe die Stadt das aus und dürfe dort filmen – nicht aber im öffentlichen Bereich. Auch wenn die Stadt Aufnahmen verpixele: Allein durch das Filmen entstünden personenbezogene Daten – „in diesem Moment passiert, was rechtlich nicht in Ordnung ist“. Denn über die Preisgabe der Daten entscheide jeder selbst.
Abschreckende Wirkung
Bürgermeister Uli Hess rechtfertigt die Videoüberwachung mit Vandalismus-Schäden, etwa Graffiti: „Jeder glaubt, eine öffentliche Wand als Leinwand nutzen zu können.“ Die Überwachung diene der Prävention. Er wünsche sich, dass die Überwachung „modellhaft“ möglich wird: „Warum lassen wir nicht den Bürgerwillen zu?“
Auch interessant
Bei der Frage des Hausrechtes vertritt die Stadt eine andere Rechtsposition: Als Eigentümerin etwa der Fußgängerunterführung bestehe im öffentlichen Raum ein Hausrecht für die Stadt mit. Hess sieht beim Datenschutzgesetz, das er für nicht mehr zeitgemäß hält, Interpretationsspielraum: „Wir wollen den Versuch.“ Hess meint, er sei „dankbar und froh“, wenn abends in Hamburg oder Berlin in der U-Bahn Kameras alles aufzeichneten – denn, „mir kann zwar was passieren, aber ich habe das Gefühl, es wird überwacht und der Täter wird gefasst“.
Vor Gericht nicht verwertbar
In der Diskussion widersprach Strafrichter Hans-Werner Schwens dem Bürgermeister: „Im öffentlichen Raum haben Sie kein Hausrecht.“ Ein Hausrecht hänge mit einem Hausverbot zusammen – die Stadt könne aber niemandem untersagen, durch die Unterführung zu gehen. Und vor Gericht seien die Videoaufnahmen nicht verwertbar.
Auch interessant
Strafverfolgung durch Polizei
Wer nichts zu verbergen habe, könne sich ruhigen Gewissens filmen lassen – das nennt der grüne Abgeordnete Matthi Bolte (Bielefeld) eine „hochgefährliche Ideologie“: „Die Menschen sind frei in dem, was sie tun – sie sind auch frei von staatlicher Überwachung.“ Strafverfolgung sei nicht Sache der Stadt. Die Mescheder Pläne bezeichnet er als „unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, ohne rechtliche Grundlage“.
Ohne Rechtsgrundlage
Grüne und UWG machten bereits deutlich, dass sie die Überwachungspläne im Stadtrat am 26. März ablehnen werden. „Wir sollen einen Beschluss fassen, für den es keine Rechtsgrundlage gibt“, sagt Maria Gödde-Rötzmeier (UWG). Mechthild Thoridt (Grüne) zweifelt die Notwendigkeit an: Kriminalitätsschwerpunkte seien in Meschede nicht erkennbar. Beide glauben, das Thema Videoüberwachung schrecke Gäste vom Besuch in Meschede ab.
Wegen der rechtlichen Unsicherheit mietet die Stadt die Kameras zunächst nur an. Bürgermeister Hess geht von Kosten von 2000 bis 2500 Euro im Jahr aus.
Zwei Firmen kommen für den Auftrag in Betracht.