Menden. . Die Abwahl des Duisburger Oberbürgermeisters Adolf Sauerland wird zum Muster für das Abwahlverfahren gegen Mendens Bürgermeister Volker Fleige – zumindest auf dem Papier. Denn Unternehmer Ulrich Bettermann hat Kontakt nach Duisburg aufgenommen, um von dort die Muster für die notwendige Unterschriftensammlung zu bekommen.

Die Abwahl des Duisburger Oberbürgermeisters Adolf Sauerland wird wohl zum Muster für das Abwahlverfahren gegen Mendens Bürgermeister Volker Fleige – zumindest auf dem Papier. Unternehmer Ulrich Bettermann hat in Duisburg die Muster für die notwendigen Unterschriftensammlung für das Abwahlverfahren angefodert. „Wir wollen die Unterlagen nachdrucken lassen“, erklärte Bettermann.

Abnehmer für diese Listen gibt es Bettermann zufolge bereits reichlich. Nach seiner Ankündigung, ein Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Volker Fleige zu organisieren, hätten „viele Leute“ in der OBO-Zentrale angefragt, weil sie die Listen haben wollten. Bettermann deutet dies als Signal für eine breite Unterstützung seines Vorhabens.

Das Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Fleige wird im Internet und Leserbriefen an die WP weiter lebhaft diskutiert. Die Stadtverwaltung hat wegen eines möglichen Abwahlverfahrens oder einer Bürgermeisterneuwahl bislang aber keine zusätzliche Arbeit. „Es wird von unserer Seite nichts vorbereitet“, erklärte gestern Stadtsprecher Manfred Bardtke. Sobald im Rathaus aber der Antrag auf Einleitung des Abwahlverfahrens inklusive der Unterschriftenliste eintrudeln würde, ginge laut Bardtke die Arbeit los. Zunächst müsste wie bei jedem anderen Bürgerbegehren geprüft werden, ob die Unterschriftenliste die rechtlichen Vorgaben erfüllt. Ist das der Fall, stünde die Organisation des „Abwahlsonntags“ auf dem Programm. Dazu müsste die Stadt Wahllokale einrichten und Wahlhelfer verpflichten. Die Zahl der Wahllokale würde laut Bardtke wahrscheinlich unter der eines normalen Wahlsonntages liegen, er zieht Parallelen zur Wahl des Integrationsrates.

Den Arbeitsaufwand, den die Stadt für das Abwahlverfahren hat, müsste sie aus eigener Tasche bezahlen. Bei einer Landes- oder Bundestagswahl erhalte eine Kommune für jeden Wähler eine Pauschale als Zuschuss. Das ist für die Abwahl eines Bürgermeisters nicht vorgesehen.