Menden. .

Einen Bürgermeister abwählen konnten in Nordrhein-Westfalen lange Zeit nur Stadträte. Erst seit 2011 gibt es in der Gemeindeordnung den Paragrafen 66, der regelt, dass auch Bürger den Bürgermeister abwählen können. Funktioniert hat das aber erst einmal – nämlich im Fall des Duisburger Oberbürgermeisters Adolf Sauerland.

Und so funktioniert das Abwahlverfahren:

Schritt 1: Die Initiatoren müssen für ihren Abwahlantrag Unterschriften zur Unterstützung sammeln. In Städten wie Menden mit zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern müssen mindestens 17,5 Prozent der Wahlberechtigten den Antrag unterstützen. Das wären bei etwa 43.000 Wahlberechtigten 7525. Für die Unterschriftensammlung haben die Initiatoren vier Monate Zeit.

Schritt 2: Die Initiatoren reichen bei der Stadt den Antrag auf Abwahl und die Unterschriften ein. Wenn ausreichend Unterschriften vorliegen, muss der Stadtrat formell das Abwahlverfahren beschließen.

Schritt 3: Wie bei einem Wahltag findet ein Abwahltag in Menden statt (also sonntags). Der Bürgermeister ist abgewählt, wenn eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen dafür ist und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten beträgt. Das wären in Menden etwa 10.750 Stimmen.

Bürgermeister Volker Fleige schiede mit dem Ablauf des Tages aus dem Amt, an dem der Wahlausschuss die Abwahl feststellt. Bis zum Ablauf seiner ordentlichen Amtszeit erhielte er ein Versorgungsgeld in Höhe von 72 Prozent seiner bisherigen Bruttobezüge. Danach gelten für ihn die beamtenrechtlichen Versorgungsregelungen.

Für die Wahl eines neuen Bürgermeisters würde ein Wahltermin angesetzt. Volker Fleige könnte sich dann erneut um das Amt bewerben – und theoretisch sein eigener Nachfolger werden.