Menden.

Die Schließung von Schulen sind mit Abstand der „dickste Brocken“ im großen Sparpaket. Rund 2,5 Millionen Euro könne die Stadt weniger ausgeben, wenn sie wie vorgeschlagen vier weitere Grundschulen, zwei Hauptschulen und eine Realschule schließt - so steht es im Sparpaket.

Im Detail könne die Schließung einer Grundschule Ausgaben zwischen 103.000 Euro (Schwitten) und 255.000 Euro (Adolph-Kolping-Schule Hüingsen) im Jahr sparen. Das Aus der Hauptschule Bonifatius würde ein Sparpotenzial von 551.000 Euro erbringen, die Schließung einer Realschule 600.000 Euro pro Jahr. Viele Beobachter fragen sich allerdings, wie diese Summen zustande kommen und weshalb sie sich von Schule zu Schule so stark unterscheiden.

Offenbar ist jede Schule unter Kostengesichtspunkten ein Einzelfall. Wird eine Schule geschlossen, spart die Stadt in mehreren Bereichen: Beim Betrieb des Gebäudes (Heizung, Reinigung), bei anstehenden Sanierungen und auch beim Personal, wenn es wegen der Schließung weniger Arbeit in der Schulverwaltung oder für Hausmeister gibt. Das erläutert auf Nachfrage der WAZ-Mediengruppe Dieter Michel, Fachbereichsleiter „Jugend, Familie, Bildung und Soziales“ im Mendener Rathaus. Miteinander addiert, ergeben diese Posten bei jeder Schule unter dem Strich andere Einsparsummen.

Bei den Lehrern hingegen kann eine Kommune in der Regel nichts sparen, weil sie vom Land bezahlt werden. Das betont auch Christoph Söbbeler, Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg, deren Finanzexperten am Sparpaket mitgeschrieben haben.

Ob die Stadt am Ende wirklich die prognostizierte Summe spart, muss sich aber in jedem Fall erst zeigen. So können parallel zu Schulschließungen die Schülerbeförderungskosten steigen, weil Schüler plötzlich zu weiter entfernten Schulen transportiert werden müssen. Und manche Spareffekte bestehen zunächst nur auf dem Papier: So muss der Fachbereich „Schule“ zwar keine Miete mehr für aufgegebene Schulen an den Immobilienservice Menden (ISM) zahlen. In der Bilanz des ISM hingegen fehlt diese Miete dann – zumindest, so lange die Schulimmobilie nicht verkauft werden kann.