Menden/Arnsberg.

Eigentlich wurde das Urteil im Prozess um das Mendener Schützenfestunglück erwartet. Doch die Frage nach dem Warum bleibt weiterhin offen. Es soll noch ein weiterer Gutachter gehört werden. Das Urteil ist für den 4. Januar angekündigt.

Die Frage nach dem Warum bleibt auch nach den Erläuterungen der medizinischen Gutachter offen. Warum raste der heute 80-jährige Mendener am 19. Juli 2009 in den Festzug der Hubertus-Schützenbruderschaft? Eine medizinische Ursache gibt es nach Aussage der beiden Sachverständigen, die gestern vor dem Landgericht Arnsberg gehört wurden, jedenfalls nicht.

Der Neurologe Prof. Dr. Dr. Stefan Evers von der Uni-Klinik Münster diagnostizierte beim Angeklagten zwar, dass dieser „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ an Epilepsie erkrankt sei. Doch sei diese Erkrankung nicht die Ursache für die Festzug-Tragödie gewesen. Denn eine komplexe Handlung, wie sie der Senior unmittelbar vor dem Unglück ausführte – Auto starten, nach links ausscheren, beschleunigen –, sei bei einem epileptischen Anfall nicht möglich. Er habe auch keine andere neurologische Diagnose stellen können, die erklären könnte, warum der Rentner mit seinem Mercedes A-Klasse die Katastrophe auslöste.

Keinen Hinweis auf eine Erkrankung

Auch der psychiatrische Gutachter Dr. Joachim Scholz konnte keinen Hinweis auf eine Erkrankung finden, die die Ursache für die Unfallfahrt gewesen sein könnte. Der Senior mache einen ruhigen, besonnenen, „eher aggressionsgehemmten“ Eindruck.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Willi Erdmann, ob er unmittelbar vor dem Unglück vielleicht einen Streit mit seiner Ehefrau oder einem anderen Menschen gehabt habe, schüttelte der Angeklagte den Kopf und sagte mit tränenerstickter Stimme: „Nein, alles war harmonisch.“

Auch am sechsten Verhandlungstag blieb also offen, warum beim Schützenzug drei Menschen starben und Dutzende verletzt wurden. Nun soll auf Anregung der Verteidigung am 21. Dezember ein weiterer außergerichtlicher medizinischer Gutachter gehört werden. Geklärt werden soll, ob der Rentner wegen seiner epileptischen Erkrankung die Folgen seiner Fahrt einschätzen konnte.

Das Urteil soll am 4. Januar verkündet werden.