Menden/Arnsberg. .

Am heutigen Dienstag wird nicht wie geplant ein Urteil im Menden Schützenunglücksprozess fallen. Ein Gutachter hat indes ausgesagt, dass ein epileptischer Anfall keinesfalls die Ursache sein könne.

Ursprünglich war für den heutigen Dienstag, den sechsten Prozesstag, ein Urteil vorgesehen. Dazu wird es aber wohl nicht kommen. Am Morgen war die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen, Plädoyers wurden auch noch nicht gehalten. Da bislang aufgrund des hohen Alters des 80-jährigen Angeklagten nur eine begrenzte Anzahl von Stunden pro Tag verhandelt worden war, war von Anfang an fraglich, ob es heute ein Urteil geben würde. Ein Rechtsgespräch fand hinter verschlossenen Türen zwischen den Prozessbeteiligten statt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Am Vormittag hatte der neurologische Gutachter Professor Dr. Stefan Evers (47) ausgesagt. Nach seiner Einschätzung ist ein von der Verteidigung als Unglücksursache ins Spiel gebrachter epileptischer Anfall des 80-Jährigen ausgeschlossen. Der 80-Jährige leide zwar tatsächlich unter solchen Anfällen, die ließen sich aber mit dem Unglücksgeschehen nicht in Einklang bringen. Bei einem solchen Anfall würde die Muskeln erschlaffen, es gebe ein starren, leeren Blick: Eine Fahrt, wie sie an jenem tragischen Sonntag stattgefunden hatte, sei nicht möglich.

Bei dem Unglück in Menden waren am 19. Juli 2009 drei Männer getötet und viele Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt worden. Seit dem 12. November muss sich der 80-Jährige unter anderem, wegen dreifacher fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung verantworten.