Menden. Damit die Bürgergenossenschaft Teile des sanierten Bürgerhauses vermieten kann, muss die Stadt nun erst einmal den Rotstift ansetzen.

Am Bürgerhaus geht es Schritt für Schritt voran. Zumindest von außen betrachtet. Innen allerdings wird die Stadt wohl Abstriche machen müssen. Denn es gibt Probleme in puncto Fördermittel und Vermietung. Wie beides zusammenhängt und welche Lösung die Stadt nun vorschlägt.

Großteil des Bürgerhauses muss dem Gemeinwohl dienen

Während die Arbeiten an Fassade und Platz am Bürgerhaus weiter vorangehen, müssen Stadt und Politik nun wohl einen Rückschlag hinnehmen. Bekanntlich soll das Bürgerhaus künftig von einer Bürgergenossenschaft betrieben werden: Bistro, Vermietung, Veranstaltungen. Doch so wie zunächst vorgesehen, wird es wohl nicht funktionieren.

Schelte für digitale Bürgerdienste

Ordentlich Kritik aus dem Sozialausschuss gibt‘s derweil beim Thema digitale Bürgerbeteiligung. Denn obwohl das Projekt - Bürger sollen sich dadurch einfacher und aktiver in demokratische Prozesse oder Projekte einbringen können - bereits im November 2021 beschlossen wurde, wird daraus vorerst nichts. „Der vom Rat erteilte Arbeitsauftrag konnte aus personellen und zeitlichen Gründen bislang nicht erledigt werden“, heißt es dazu vonseiten der Stadt.

Im Sozialausschuss kommt das allerdings nicht gut an. Denn obwohl ein Mitarbeiter der Stabsstelle Bürgerengagement im Oktober 2024 in den Ruhestand geht, soll die Stelle aufgrund der angespannten Haushaltslage vorerst nicht wiederbesetzt werden. Damit bleibt auch das Projekt digitale Bürgerbeteiligung erst einmal auf der Strecke. Frühestens Mitte 2025 könne man damit rechnen, dass es weitergeht. „Wir haben uns zu Beginn der Legislaturperiode die Digitalisierung auf die Fahnen geschrieben. Die Verwaltung muss dafür Kapazitäten freigeben“, fordert Monika Adolph (FDP). Auch Thomas Thiesmann (Linke) will Antworten, warum für das Vorhaben keine personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Denn in den vergangenen Monaten gab es mehrere Gespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg. Und die ist zwar grundsätzlich angetan von der Mendener Bürgergenossenschaft - allerdings droht der Stadt die Rückzahlung von Fördermitteln. Das Problem: Die Förderrichtlinien NRW geben vor, dass maximal 20 Prozent der Grundfläche vermietet oder verpachtet werden. „Die aus dieser Nutzung erwarteten Einnahmen sind zuschussmindernd zu berücksichtigen“, heißt es dazu in einer Vorlage für den Sozialausschuss. Bedeutet: „80 Prozent der Fläche müssen dem Gemeinwohl dienen“, erklärt Ulrich Menge, Teamleiter Schule, Sport, Soziales bei der Stadt nun im Ausschuss. Ist das nicht der Fall, riskiere die Stadt die Rückzahlung der Städtebaufördermittel.

Kostensteigerungen sorgen für Bedenken

Der Vorschlag der Stadt: Das Bistro streichen. Zumindest aus den Förderanträgen. Dafür ist eine sogenannte Änderungsanzeige bei der Bezirksregierung notwendig. Die Mehrkosten für Baumaßnahme und Ausstattungsgegenstände müssten anschließend gegengerechnet werden. Darüber hinaus soll allerdings alles weiter nach Plan laufen. Bedeutet: Das Bistro kommt, auf den Kosten bleibt die Stadt aber selbst sitzen. „Es entstehen auch nach Abzug der Grundfläche des Bistros und der erwarteten Einnahmen aus der Vermietung ausreichend zuwendungsfähige Ausgaben um die erhaltene Förderung zu rechtfertigen“, heißt es dazu weiter. Auf der anderen Seite gäbe das die Möglichkeit, Mieteinnahmen aus kommerziellen Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten für die Bürgergenossenschaft zu sichern - ohne drohende Rückzahlung von Fördermitteln. „Die Bezirksregierung steht dem Projekt wohlwollend gegenüber“, erklärt Menge dazu weiter.

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Das Ganze ist alternativlos. Das Hauptproblem sind aber die eklatanten Kostensteigerungen“, kritisiert Robin Kroll (CDU). Aus seiner Sicht werde es wohl schwer, den Betrieb kostendeckend sicherzustellen. Die Krux: Die ursprünglichen Planungen fürs Bürgerhaus sind seinerzeit nicht weiterverfolgt worden - und nun kommen deutlich höhere Kosten hinzu. „Wir werden keine andere Möglichkeit haben, aber das ist kein Grund zur Freude“, so Kroll weiter.

Einstimmig winkt der Sozialausschuss den Vorschlag schließlich durch; eine Entscheidung trifft der Rat am 25. Juni.