Menden. CDU kritisiert Umgang des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung (ZfA) bei einer Satzungsänderung.

Es ist ein Fall, der nicht nur für CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernd Haldorn schwer vorstellbar ist: Gewerbetreibende bestellen massenhaft Sperrmüllabfuhren auf die Anschriften von Privatpersonen. Wo der Zweckverband für Abfallbeseitigung (ZfA) nun einen Riegel vorschieben will, sehen die Christdemokraten vielmehr eigenes Verschulden. Die Hintergründe.

Sperrmüll-Missbrauch oder Management-Problem?

Wie viel Sperrmüll ist zu viel? Was sind haushaltsübliche Mengen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich derzeit der Zweckverband für Abfallbeseitigung (ZfA). Ganz zum Unverständnis des CDU-Fraktionschefs Bernd Haldorn. Denn im Kern geht es um neue Regeln für die Sperrmüllabfuhr, die notwendig werden, weil einige Gewerbetreibenden das System zu ihrem Vorteil ausnutzten. „Wenn das tatsächlich der Grund ist [...] und das merkt man nicht, dann frage ich mich, wie dort die Buchführung ist. Ob da jede Woche aufgeschrieben wird, wer Sperrmüll bestellt und dann der Zettel weggeworfen wird - oder ob man das nicht einfach mal nachhalten kann.“ Das seien Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger, die nun mehr oder weniger die Zeche für andere zahlen.

Wenn das tatsächlich der Grund ist [...] und das merkt man nicht, dann frage ich mich wie dort die Buchführung ist. Ob da jede Woche aufgeschrieben wird, wer Sperrmüll bestellt und dann der Zettel weggeworfen wird - oder ob man das nicht einfach mal nachhalten kann.
Bernd Haldorn - CDU-Fraktionsvorsitzender

Um dem Sperrmüll-Missbrauch entgegenzutreten, sollen die Mengen künftig begrenzt werden: bis zu vier Kubikmeter (maximal 1000 Kilogramm). „Sperrmüll wird auf Antrag einmal pro Quartal, d.h. maximal viermal jährlich, eingesammelt und abgefahren. Die Abfuhr ist von dem Anschlussberechtigten unter Angabe von Art und Anzahl der Gegenstände bei dem Zweckverband für Abfallbeseitigung per vorgedruckter Anforderungskarte, Abfall-App oder Online-Formular zu bestellen“, teilt der ZfA dazu in der jüngsten Ratssitzung mit.

Kommunikation in der Sache entscheidend

Doch große Einschränkungen für Bürger befürchtet der ZfA dadurch nicht. „Damit würden die Verbandsmitglieder ihren Bürgerinnen und Bürgern immer noch ein vergleichsweise üppiges Angebot unterbreiten“, so der Zweckverband. Immerhin 1,2 Tonnen Sperrmüll könnten Mendenerinnen und Mendener damit jährlich noch loswerden. „Der Zweckverband ist momentan dabei herauszufinden: Warum funktionieren bestimmte Dinge nicht“, erklärt Markus Kisler (Grüne). Denn hin und wieder komme es vor, dass Sperrmüll bestellt, aber nicht abgeholt wurde. Nicht, weil die Auftraggeber zu viel an die Straße gestellt hätten, „sondern weil andere etwas dazugestellt haben“. Aus diesem Grunde müsse die „haushaltsübliche Menge“ zwingend näher definiert werden.

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Grundsätzlich fallen im gesamten Verbandsgebiet jährliche Kosten von rund 2,9 Millionen Euro für die Sperrmüllabfuhr an. Im Schnitt kostet eine einzelne Abholung damit rund 50 Euro. Letztlich lasse sich „mit der aktuellen Satzungsregelung nicht verhindern, dass Bürgerinnen und Burger jede Woche erhebliche Mengen Sperrmüll an die Straße stellen“. Das erzeuge bei steigenden Kosten sowohl in Sammlung und Transport wie auch bei der Abfallbeseitigungsgebühr des Märkischen Kreises stetig höhere Aufwendungen. „Manchmal hat man den Eindruck, dass erst die Satzungsänderung kommt und dann wird das Problem kommuniziert. Vielleicht wäre es andersrum schöner. Das ist das, was für Irritationen sorgt“, sagt Bernd Haldorn.

Die schlussendliche Regelung des ZfA soll in einer Verbandsversammlung noch abgeklärt und anschließend politisch in den Gremien diskutiert werden.