Menden/Balve. Im Märkischen Kreis ist ein weiblicher Wolf standorttreu geworden. Die Rückkehr sei zunächst ein gutes Zeichen. Was Mendens Stadtförster sagt.

Der Wolf ist zurück im Märkischen Kreis. Aufgrund mehrfacher Nachweise über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten geht das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) davon aus, dass ein seit September 2022 nachgewiesenes, weibliches Tier standorttreu geworden ist. Mendens Stadtförster Dirk Basse sieht die Entwicklung für den Wald positiv.

Kontakt zum LANUV

Wichtig sei, jede Wolfsbegegnung dem zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW zu melden, „damit es frühzeitig auf auffälliges Verhalten reagieren kann“, erklärt dieser.

Kontakt (werktags): Landesumweltamt, Tel. 02361 / 305-0.

Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende sollte die Nachrichtenbereitschaftszentrale kontaktiert werden: Tel. 0201/714488.

E-Mail an
wolf_nrw@lanuv.nrw.de.


Internet: https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles

„Wo der Wolf geht, wächst der Wald“, erklärt Stadtförster Basse auf Anfrage der WP. Seit dem 20. September liegen weite Teile des Märkischen Kreises in der Förderkulisse Märkisches Sauerland bzw. in dessen Pufferzone, wie Matthias Hattwig im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde berichtet. Damit würden die Förderangebote für den Herdenschutz weiter ausgeweitet. Auch wenn damit Sorgen und Konflikte verbunden sein könnten, sei die Rückkehr aus Sicht der Natur zunächst ein gutes Zeichen, heißt es auch aus dem LANUV. „Das weltweite Artensterben ist für uns alle ein großer Grund zur Beunruhigung. Es ist daher positiv, wenn eine Rückkehr in unsere Ökosysteme gelingt. Der Wolf stellt zudem einen natürlichen Regulator dar, etwa bei Schalenwild, das durch Verbiss-Schäden die Entwicklung von Jungwäldern behindert“, sagt Johannes Osing, Fachdienstleiter Umwelt beim Märkischen Kreis.

Gefahren für den Wolf in belebten Regionen

Dirk Basse betont, dass der Wolf an sich nicht das Hauptproblem sei, sondern die potenziellen Gefahren, die für Menschen und Nutztiere in unmittelbarer Nähe entstehen könnten. Er äußert sich zur Möglichkeit der Wolfsansiedlung in der Region: „In Balve und Arnsberg ist eine Wolfsansiedlung potenziell möglich, im Mendener Stadtwald halte ich es dennoch für sehr unwahrscheinlich.“ Basse begründet dies mit den Gefahren für den Wolf in belebten Regionen, insbesondere im Straßenverkehr. Der Stadtförster unterstreicht, dass es wichtig sei, den Wolf als das zu behandeln, was er ist, nämlich ein Raubtier: „Halbzahme Wölfe sind gefährlicher als wilde.“

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Gesunde Wölfe, die nicht provoziert oder angefüttert werden, stellten für den Menschen „in der Regel keine Gefahr dar“, heißt es vonseiten des Märkischen Kreises. Seit dem Jahr 2000 – seitdem es wieder Wölfe in Deutschland gibt – habe es keine Situation gegeben, bei der sich freilebende Wölfe aggressiv gegenüber Menschen verhalten hätten. Bei einer Begegnung mit einem Wolf im Freien sollte vor allem Ruhe bewahrt, Abstand gehalten und langsam rückwärts gegangen werden. Mit einem eigenen Hund sei es wichtig ihn anzuleinen. „Bei einer Wanderung in einem Naturschutzgebiet ist dies ohnehin Pflicht. Die Untere Naturschutzbehörde bittet allein schon aus diesem Grund alle Hundehalterinnen und -halter, sich konsequent an die Leinenpflicht zu halten und auch selbst nicht die ausgewiesenen Wege zu verlassen“, sagt Johannes Osing weiter.

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© Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Mendens Stadtförster warnt davor, den Wolf zu verniedlichen oder sogar zu zähmen und empfiehlt stattdessen, Maßnahmen zu ergreifen, um den Wolf bei einer Begegnung abzuschrecken: „Man sollte dem Wolf den Respekt vor dem Menschen erhalten, beispielsweise durch lautes auf sich aufmerksam machen.“ Er betont, dass der Wolf im Wald herzlich willkommen sei, solange er sich von Menschen und Nutztieren fernhalte.

Tier trifft auf Kulturlandschaft

Richtig sei aber auch, dass der Wolf im Märkischen Kreis auf keine Wildnis, sondern auf eine Kulturlandschaft trifft. Dennoch sei aus Naturschutzsicht zu beachten, dass der Wolf dem Schutz der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) unterliegt. „Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die Anforderungen an eine legale Entnahme sehr hoch. Nicht ohne Grund läuft eine politische Diskussion über einen besseren Ausgleich der landwirtschaftlichen Interessen mit dem Naturschutz. Aktuell sind die Nutzhierhalterinnen und -halter im Kreis auf Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde angewiesen, die das Land nunmehr fördert“, berichtet Fachdienstleiter Johannes Osing.

Die Landwirtschaftskammer NRW biete eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild, deren Weideflächen in ausgewiesenen Wolfsgebieten und den angrenzenden Pufferzonen liegen, können einen Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen stellen.

Weitere Informationen dazu gibt es unter der Web-Adresse www.landwirtschaftskammer.de.