Menden. Die Waldbrandgefahr ist groß, Grillen in der Grillhütte am Hexenteich jetzt verboten. Es gibt Szenarien, dass das dauerhaft so bleiben könnte.

Wie groß die Gefahr von Waldbränden ist, haben die jüngsten Einsätze der Feuerwehr, vor allem in Lendringsen, gezeigt. Unabhängig von nicht nachvollziehbaren Brandstiftungen kann jede Zigarettenkippe, ein im hohen Gras parkendes Auto oder ein Glasscheibe, die für die Sonnenstrahlen als Brennglas fungiert, zu einer Katastrophe führen. Keine Überraschung ist es daher, dass die Stadt Menden für die Grillhütte am Hexenteich jetzt wieder ein Grillverbot verhängt hat. Wer sich auf der Internetseite der Stadt Menden informieren will, findet dort jetzt den Hinweis „Grillhütte am Hexenteich (aufgrund der akuten Waldbrandgefahr nur als Schutzhütte nutzbar)“.

Damit bewahrheitet sich, was Ordnungsamtsleiterin Manuela Schmidt schon in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie das Feuerwehrwesen (ÖSOF) angekündigt hatte: Der Waldbrandgefahrenindex werde bald von Stufe 3 in Stufe 4 springen, ein Grillverbot sei zu erwarten. Das wurde nun durch die Stadtverwaltung, das Ordnungsamt, den Stadtforst und die Feuerwehr verhängt.

Das Grillverbot gilt vorerst bis zum 30. September 2023. Wer die Hütte für ein Datum in diesem Zeitraum gemietet hat, wird durch die Stadt Menden informiert. Schmidt verwies im ÖSOF aber darauf, dass dieser Vorbehalt ohnehin Teil des jeweiligen Mietvertrags ist.

Benutzt werden darf die Hütte aber trotzdem noch – etwa als Unterstand oder für ein Picknick, nur eben nicht zum Grillen. Das Problem: Diese Situation könnte zum Dauerzustand werden. Manuela Schmidt verwies im ÖSOF auf den schlechten Zustand der Grillhütte, die so kaum zu vermieten sei. Tatsächlich ist der Holzbau durch Vandalismus stark beschädigt und macht einen alles andere als einladenden Zustand.

+++ Lesen Sie auch: Nur 14 von 60 Mendener Ratsmitgliedern sind Frauen +++

„Wir werden uns in absehbarer Zeit mit der Frage beschäftigen müssen, was mit der Grillhütte geschehen soll“, erklärte die Ordnungsamtschefin. Infrage kommen drei Optionen: Ein kompletter Abriss, ein Neubau oder eine Nutzung als Unterstand. Wer im Naherholungsgebiet am Hexenteich unterwegs ist und von einem Schauer überrascht wird, könnte so immerhin Schutz finden.

Wer grillen will, muss sich dann, wenn das erlaubt ist, auch noch selbst ein Grillrost mitbringen.
Wer grillen will, muss sich dann, wenn das erlaubt ist, auch noch selbst ein Grillrost mitbringen. © WP | Dirk Becker

Vandalismus lässt sich wohl kaum ganz verhindern. Zwar gibt es durch viele Hexenteich-Besucher zum Teil eine gewisse soziale Kontrolle, oftmals aber können sich diejenigen, die sich an Gegenständen und Gebäuden auslassen, aber auch unbeobachtet fühlen. Gravierend ist etwa, dass es in der Grillhütte kein Grillrost mehr gibt. Das wurde gestohlen. „Wer grillen will, muss sich einen Grill mitbringen“, beschreibt Manuela Schmidt die für alle unbefriedigende Situation. Offenbar hat einer der letzten Grillhütten-Mieter einen kleinen Rost zurückgelassen – doch der wird jetzt nicht mehr gebraucht.

Der Bereich um die Grillhütte im Freizeitzentrum Biebertal ist nach den Starkregenschäden aus dem Mai derzeit ohnehin abgesperrt und diese nicht nutzbar.