Menden. 23 Leerstände in Menden hat die Wirtschaftsförderung seit 2021 füllen können. Jetzt steht die Entscheidung an, ob das Programm weitergeht.
Die seit 2021 laufende Programm zur Belebung der Mendener Innenstadt und des Lendringser Ortskerns unter Einsatz von Fördergeldern soll fortgesetzt werden. Das sieht eine Beschlussvorlage für die kommende Ratssitzung am 13. Juni vor.
Massive Hilfe in der Startphase für neue Anbieter in Menden und Lendringsen
Insgesamt 23 Leerstände in der Mendener Innenstadt hat die Wirtschaftsförderung (WSG) mit den Fördergeldern seit Anlaufen des Programms wieder füllen können, auch wenn es nach wie vor Lücken gibt. Grundlage dafür war das „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“, damals als Corona-Hilfsprogramm für den gebeutelten Einzelhandel. Daraus erhielt Menden für das Zentrum und den Ortskern Lendringsen eine insgesamt siebenstellige Summe, allein 305.000 Euro für Lendringsen. Das Geld wurde fortan auch dafür eingesetzt, befristet einen Großteil der Ladenmieten zu übernehmen und sie damit für neue Anbieter in der Startphase massiv zu drücken. Und Sascha Diemer wurde als Zentren-Manager eingestellt.
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Kostenanteil der Stadt würde von 10 auf 30 Prozent steigen
Jetzt wird das auslaufende Förderprogramm auf Wunsch vieler NRW-Kommunen neu aufgelegt. Der Landestopf ist diesmal 35 Millionen Euro schwer und ist vor allem für Städte gedacht, die große Frequenzbringer in ihren Zentrum verloren haben. Auch Menden soll daraus erneut Geld beantragen, heißt es in der Rats-Vorlage. Anders als bisher liegt die Landesförderung für den städtischen Kostenanteil jedoch nicht mehr bei 90 Prozent, sondern nur bei 70. Zunächst war sogar nur von 60 Prozent die Rede gewesen, doch das wurde inzwischen korrigiert. Entsprechend läge der Kostenanteil der Stadt Menden an der Förderung nicht mehr nur bei zehn Prozent, sondern bei 30. Zudem soll stärker auf die Qualität der Ansiedlung geachtet werden. Und bei Anträgen für Menden und Lendringsen muss die Stadt priorisieren. Hier soll Menden dann die Priorität 1 haben, Lendringsen die 2.