Fröndenberg/Unna. In zwei Verhandlungen vor dem Schöffengericht hat sich ein Fröndenberger dem Vorwurf des Drogenhandels gestellt. Jetzt gibt es ein Urteil.

Im März hatte sich das Schöffengericht am Amtsgericht Unna schon einmal mit dem Fall eines 40-jährigen Fröndenbergers befasst. Ihm wurden der gewerbliche Handel mit Betäubungsmitteln und der Besitz von 2,2 Gramm Amphetamin vorgeworfen. Im Rahmen der Beweisaufnahme kam dann aber Unerwartetes zutage. Ein Zeuge und mutmaßlicher Kunde des Angeklagten geriet selbst wegen einer möglichen Falschaussage in den Fokus. Der Abschluss des Verfahrens war so unmöglich, weitere Zeugen mussten her.

Nun wurde der Fall neu aufgerollt. Vor Gericht erschien erneut der Angeklagte mit seiner Verteidigerin. Der Zeuge, der im März für Aufsehen gesorgt hatte, war auch wieder da – diesmal aber ebenfalls in Begleitung einer Rechtsanwältin. Ein weiterer Zeuge, der im März durch Abwesenheit geglänzt hatte, wurde diesmal polizeilich vorgeführt. Und auch der geladene Polizeibeamte war da, zudem eine Nachbarin des Angeklagten – beste Voraussetzungen also für einen reibungslosen Prozessverlauf. Und tatsächlich sollte es diesmal auch ein Urteil geben.

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Der Vorsitzende Richter erklärte zunächst, dass die Aussagen aus der ersten Verhandlung hinfällig waren – Unterbrechungen von Verfahren sind nur drei Wochen lang möglich. Danach – wie in diesem Fall – ist ein kompletter Neustart erforderlich. Die Aussage des Angeklagten war dennoch eine Kopie von der aus dem März. Er räumte ein, Anfang 2022 in vier Fällen Marihuana verkauft zu haben. Auch den Besitz des sichergestellten Amphetamins gab er zu.

Wenig zum Prozess konnte die Nachbarin des Angeklagten beitragen. Sie berichtete, dass sie die Polizei am 28. Februar 2022 in das Mehrfamilienhaus gelassen hatte. Ihre Aussage bei der Polizei, wonach immer viele Männer bei dem Angeklagten gewesen seien, erhielt sie nicht aufrecht. Sie wisse nicht, wen die fremden Menschen besucht hätten.

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Die Hoffnung richtete sich auf den zweiten Zeugen. Der 20-Jährige, der selbst schon wegen des Drogenbesitzes verurteilt worden ist, berichtete, er könne sich nicht gut an Dinge erinnern. Er sei an der Schwelle zu einer geistigen Behinderung. Im Kern bestätigte er das, was der Vorsitzende Richter ihm aus dem Vernehmungsprotokoll vorlas. Er erklärte zunächst, zwei bis drei Mal bei dem Angeklagten gewesen zu sein. Später erklärte er, dort regelmäßiger Drogen gekauft zu haben. Er habe aber auch andere Verkäufer in Fröndenberg gehabt.

Zeuge Nummer drei: der Mann, der im März erklärt hatte, er sei von der Polizei zu einer Aussage gedrängt worden. Neben seiner Anwältin sitzend, wiederholte er diese Aussage, war aber weit weniger forsch als noch im März. Er räumte zwei Käufe ein, wobei einer zur Tilgung von Schulden gedient habe, die der Angeklagte bei ihm gehabt habe. Die 50 Euro konnte der Angeklagte demnach nicht zahlen, er bot stattdessen das „Gras“ an. „Ich habe das so verstanden, dass das verrechnet werden sollte“, sagte der 39-Jährige. Mit diesen Drogen, insgesamt 20 Gramm Marihuana, griff ihn am 28. Februar 2022 die Polizei auf und nahm ihn in Gewahrsam. „Ich war gestresst und wollte da raus“, berichtete der Zeuge über seine Vernehmung bei der Polizei. Das Protokoll enthalte Aussagen, die er so nicht getätigt habe. Er habe es unterschrieben, ohne es gelesen zu haben.

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Alle Hoffnung des Gerichtes richte sich nun auf den Kriminalhauptkommissar, der die Vernehmung durchgeführt hatte. Dieser konnte sich aber an keine Details erinnern. Der Vorsitzende Richter entließ den letzten Zeugen. In einer öffentlichen Beratung mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung suchte er nach einer Lösung. Schließlich beantragten beide Parteien in ihren Plädoyers eine Freiheitsstrafe auf Bewährung unter Berücksichtigung eines Urteils vom Mai 2022. Die Staatsanwaltschaft forderte elf Monate, die Verteidigung sechs.

Das Urteil des Schöffengerichts lautete schließlich auf acht Monate mit Bewährung. Ein Bewährungshelfer soll dem Angeklagten helfen, wieder in ein geregeltes Leben zu finden. Als Auflage muss der 40-Jährige 100 Sozialstunden ableisten. „Vielleicht hilft ihm das, auch wieder Arbeit zu finden“, gab sich die Verteidigerin zuversichtlich.