Fröndenberg/Unna. Wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte muss sich ein 49-jähriger Fröndenberger vor Gericht verantworten. Er gesteht.

Heute kann ein 49 Jahre alter Mann aus Fröndenberg gar nicht mehr verstehen, warum er fast 7000 kinder- und jugendpornografische Dateien auf seinem PC und seinem Smartphone hatte. Nicht erst bei seiner Verhandlung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Unna machte er deutlich, wie sehr er seine Taten bereut. Er ist auch bereits in einer Therapie.

Es war der 3. August 2022, als die Polizei bei ihm auftauchte und seine Wohnung durchsuchte. Sie beschlagnahmte ein Smartphone und einen PC-Turm. Darauf wurden später mehr als 4000 kinderpornografische und fast 3000 jugendpornografische Bilder entdeckt. Hinzu kommt eine jeweils zweistellige Zahl an Videos. Laut Anklage war der Intimbereich von Kindern und Jugendlichen auch im Detail zu sehen, die Dateien sollen auch sexuelle Handlungen gezeigt haben.

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Wie sehr den Mann der Vorwurf gegen ihn getroffen hat, zeigte der Verlauf des Prozesses. Strafverteidiger Dr. Cornelius Birr aus Dortmund griff zu einem ungewöhnlichen Mittel: Er fragte die Prozessbeobachter, ob sie den Saal freiwillig verlassen könnten. Drei junge Frauen erklärten sich einverstanden, im Saal blieb der Autor dieses Textes, der Rechtsanwalt und Gericht erklärte, dass er die Persönlichkeit des Angeklagten so schützen werde, wie dies auch rechtlich vorgesehen ist. Heißt vor allem: Es darf nicht erkennbar werden, wer der Angeklagte ist.

Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit

Es folgte die Verlesung der Anklageschrift durch die anwesende Staatsanwältin. Danach stellte der Strafverteidiger dann einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Er verwies darauf, dass sich sein Mandat zu den Vorwürfen einlassen wolle, dabei aber seine Intimsphäre öffnen müsse.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Jörg Hüchtmann zog sich zur Beratung zurück. Als die Richter den Saal wieder betraten, erklärte der Vorsitzende in Richtung Verteidigung: „Wir kommen Ihrem Antrag nach.“

So gestand der Angeklagte in geschütztem Raum die Taten. Er berichtete auch über Hintergründe und dass er sich in eine therapeutische Behandlung begeben hatte. Das fasste Richter Hüchtmann zusammen, nachdem die Öffentlichkeit wieder hergestellt worden war. Er ergänzte noch, dass der Angeklagte bislang nicht vorbestraft sei.

Einigkeit in den Plädoyers

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Auflagen dafür sollten die Fortführung der Therapie und eine Zahlung von 1500 Euro sein. Der Strafverteidiger überlegte, ob er für sein Plädoyer erneut den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen sollte, verzichtet aber, nachdem Richter Hüchtmann ihm klargemacht hatte, dass die Schilderungen aus der Befragung berücksichtigt würden. Dr. Birr schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

Letztlich fiel auch das Urteil genau so aus. In seiner Urteilsbegründung erklärte Hüchtmann, dass nicht zuletzt das letzte Wort des ­Angeklagten gezeigt habe, dass ­dieser geläutert sei. Der Fröndenberger hatte sich bei allen entschuldigt, die wegen seiner Taten mit dem kinder- und jugendpornografischen Material in Kontakt kommen ­mussten.