Fröndenberg/Unna. Hat ein Fröndenberger jahrelang mit Drogen gehandelt? Das ist nicht mehr die einzige Frage, die das Amtsgericht Unna jetzt klären will.

Sogenannte BTM-Prozesse sind an den Amtsgerichten in Deutschland nichts Ungewöhnliches. BTM – das sind Betäubungsmittel, Drogen. Jetzt saß ein 40-jähriger Mann aus Fröndenberg wegen des Handels mit Cannabis vor dem Schöffengericht Unna auf der Anklagebank. Zu Beginn ahnte keiner der Prozessbeteiligten, dass sich der Fokus später eher auf den einzigen erschienenen Zeugen richten würde. Für den könnte der Prozess noch ein Nachspiel haben.

Doch der Reihe nach: Die Staatsanwaltschaft Dortmund warf dem 40-jährigen Angeklagten den Handel mit illegalen Betäubungsmitteln in 96 Fällen vor, zudem den Besitz von Drogen. Ungewöhnlich ist dabei, dass der Fröndenberger zwischen Juni 2020 und Ende Februar 2022 nur zwei Kunden haben sollte. Beide waren als Zeugen geladen, nur einer tauchte jedoch im Gerichtssaal auf. +++ Lesen Sie auch: Fröndenberg: Waffen und Drogen in Wohnung gefunden +++

Der Angeklagte aus Fröndenberg räumte nur einen kleinen Teil der Taten ein

Der arbeitslose Angeklagte räumte nur einen kleinen Teil der Taten ein. Unstreitig war demnach, dass der Mann Drogen besaß. Die fand die Polizei am 28. Februar 2022 in seiner Wohnung. An jenem Tag, räumte der Angeklagte ein, habe er dem vor Gericht anwesenden Zeugen auch Drogen gegeben. Geld habe er dafür nicht bekommen – es sei eine Art Entschuldigung gewesen dafür, dass er 50 Euro Schulden an jenem Tag nicht zurückzahlen konnte. Ansonsten habe er einem anderen Mann nur in wenigen Fällen Drogen von seinem eigenen Dealer mitgebracht – zum Selbstkostenpreis.

Es wurde schnell klar, dass der einzige Zeuge aussagen muss, um Licht ins Dunkel zu bringen. Der 39-jährige Fröndenberger gab an, dass sein Verfahren bereits abgeschlossen sei – mit einer Geldstrafe. Damit hatte er auch kein Aussageverweigerungsrecht. Der Zeuge räumte ein, am 28. Februar 2022 Drogen von dem Angeklagten bekommen zu haben. Weitere Übergaben habe es aber nicht gegeben. Das allerdings widersprach den Aussagen, die er bei der Polizei gemacht hatte. +++ Das könnte Sie auch interessieren: Flucht vor der Polizei in Fröndenberg: Mendener (20) erfasst Hund und Herrchen +++

Zeuge beharrte darauf, dass die Polizei ihn unter Druck gesetzt habe

Der Vorsitzende Richter hakte nach, wollte das klären und wies den Zeugen auch auf die Folgen einer denkbaren Falschaussage hin. Der 39-Jährige beharrte jedoch darauf, dass die Polizei ihn unter Druck gesetzt und immer wieder dieselben Fragen gestellt habe. Irgendwann habe er dann gefragt: „Soll ich mir was aus den Fingern saugen? Ich habe im Juni oder Juli 2020 bei ihm gekauft?“ Aus dieser Frage sei eine Aussage gemacht worden, die er allerdings in der Folge unterschrieb. „Ich habe das Protokoll nicht gelesen, ich wollte da nach den vielen Stunden nur noch raus“, so der Zeuge.

Die Erklärung des Vorsitzenden, es komme ein Verfahren wegen Falschaussage oder Begünstigung in Betracht, konnte den Zeugen nicht schrecken. Und auch nicht der Hinweis der Staatsanwältin: „Wenn der Polizist die wahrheitsgemäße Protokollierung bestätigt, kommt Übles auf Sie zu. Das kann man nicht mit einem Missverständnis erklären.“

Wenn das Verfahren eine Fortsetzung findet, dürfte die Aussage des Polizeibeamten von besonderem Interesse sein – insbesondere für den 39-Jährigen. Auch der zweite Kunde des Angeklagten soll dann aussagen.