Fröndenberg. Zwei Mal legt ein Fröndenberger Revision gegen sein Urteil ein. Nach gut 30 Verhandlungstagen hat der BGH einen Schlussstrich gezogen.

Im Oktober 2019 greift ein Mann im Himmelmannpark einen Bekannten mit einem Messer an, verletzt ihn dabei schwer. Zwei Mal ist der Täter, ein 32 Jahre alter Syrer, nach dem Urteil am Landgericht Dortmund in Revision gegangen. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil bestätigt.

In erster Instanz ist der Fröndenberger zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Eine erste Revision war erfolgreich, der Prozess musste neu aufgerollt werden. Für den Bundesgerichtshofes in Karlsruhe (BGH) hatte die Kammer in Dortmund nicht ausreichend die Tötungsabsicht des Angeklagten dargelegt. Am Ende waren es schließlich gut 30 Termine, die zur juristischen Aufarbeitung nötig waren. Manch einer wurde ganz kurzfristig wieder abgesagt, teilweise noch am Verhandlungstag selber.

Zweil am eigenen Verteidiger

Der Angeklagte hatte immer wieder bemängelt, seine Rechtsanwälte würden ihn nicht gut vertreten, seien eigentlich gegen ihn. So gab es in seiner Verteidigung zum Ende hin einen Personalwechsel, ebenso in der Neuauflage vor dem Schwurgericht. „Mein Mandant hat Vorbehalte gegen mich und auch gegen den Dolmetscher. Dieser hätte zuletzt nicht richtig übersetzt“, hatte der Verteidiger erklärt.

Warum der Streit zwischen den beiden Männern im Oktober 2019 eskalierte, war vor allem in der Neuauflage des Prozesses zentrales Thema. Mal soll es um Geld gegangen sein. Aber auch, so wie es beide Beteiligte in ihren Aussagen berichteten, um die Beziehung des 28-jährigen Opfers zu einer jungen Frau, um die der Täter ebenfalls gebuhlt haben soll.

Das Urteil blieb auch nach der Neuaufnahme des Prozesses dasselbe: siebeneinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Rechtsfehler waren vonseiten des BGH nun nicht mehr entdeckt worden. Das Urteil ist somit rechtskräftig.