Dortmund/Fröndenberg. Im neu aufgerollten Prozess um die Messerstecherei im Himmelmannpark Fröndenberg sollte es um das Motiv gehen. Doch die Verhandlung lief anders.

Am zweiten Verhandlungstag des neu aufgerollten Prozesses um die Messerstecherei im Himmelmannpark Fröndenberg sollte es eigentlich um die Motivation des Angeklagten gehen. Wollte er sein Opfer wirklich töten? Stattdessen möchte der Beschuldigte lieber seinen Anwalt loswerden und verstrickt sich in Kleinigkeiten, die mit der eigentlichen Tat gar nichts zu tun haben.

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Es ist das Erste, was an diesem Tag im Dortmunder Landgericht noch vor Verhandlungsbeginn auffällt: Der Pflichtverteidiger des 32 Jahre alten Angeklagten sitzt ein ganzes Stück von seinem Mandanten entfernt, dazwischen noch der Dolmetscher. Der Jurist erklärt dann auch dem Schwurgericht, was es damit auf sich hat. „Mein Mandant hat Vorbehalte gegen mich und auch gegen den Dolmetscher. Dieser hätte zuletzt nicht richtig übersetzt.“ +++ Fröndenberg: Versuchter Mord wird neu aufgerollt +++

Es ist der zweite Tag des wieder aufgerollten Prozesses um die Messerstecherei im Oktober 2019 im Fröndenberger Himmelmannpark. Am ersten Termin war ein anderer Dolmetscher vor Gericht – ebenso wie im vorangegangenen Prozess. Laut der Vorsitzenden Richterin Britta Graja auch ein Entgegenkommen gegenüber dem 32-jährigen Syrer, der sich immer wieder über die Dolmetscher beschwert hatte. Auch jetzt wieder. Der Mann scheint damit ausdrücken zu wollen, alle hätten sich gegen ihn verschworen.

32-Jähriger will sich im Prozess selbst auf Deutsch erklären

Graja unterstreicht, dass gerade ein Entbinden des Pflichtverteidigers hohe Hürden hätte und sie dazu keine Veranlassung sehe. Der Verteidiger habe vielmehr gute Arbeit geleistet. „Und Sie sind, vorsichtig gesagt, auch kein einfacher Mandant.“ Der Beschuldigte erklärte noch, er werde sich im Folgenden selber auf Deutsch erklären, er habe die Sprache mittlerweile eifrig gelernt. Personell aber geht es in der gewohnten Besetzung weiter. +++ Fröndenberg: Eifersucht als Tatmotiv für Messerstecherei? +++

Bekanntlich hat der Bundesgerichtshof das Verfahren zurück an das Dortmunder Landgericht verwiesen. Nicht wegen des eigentlichen Tatgeschehens: als juristisch bewiesen gilt damit nun, dass der Angeklagte im Oktober 2019 spät abends im Himmelmannpark einen guten Freund mit mehreren Messerstichen nach einem Streit – um Geld oder wegen einer Beziehung – niederstreckte. Siebeneinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung lautete das Urteil vor gut einem Jahr. Der BGH ordnete die Wiederaufnahme deshalb an, weil er das Motiv des Angeklagten, sein Opfer auch wirklich zu töten, als nicht ausreichend begründet sieht in dem Urteil. Es soll nun also in weiteren Verhandlungen darum gehen, was die Motivation und das Ziel des Täters damals im Himmelmannpark gewesen ist.

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Aber für den 32-Jährigen auf der Anklagebank scheinen andere Dinge wichtiger. Er hat das damalige Urteil mit den zahlreichen Seiten der Begründung in den Händen und trägt daraus verschiedene Aspekte vor, die ihm nicht gefallen. Oder die aus seiner Sicht schlicht falsch dargestellt sind. Aber weniger als um die Bluttat geht es ihm darum, wie er in einem Internetforum die Freundin des späteren Opfers ansprach. Zwar habe er ihr durchaus Komplimente gemacht, aber nur höflich und nicht um zu flirten.

Richterin Graja hat alle Mühe, dem Mann klarzumachen, dass diese Aspekte für die aktuelle Verhandlung nicht mehr von Belang sind. Und auch für die Tat an sich nicht. „Ich habe Sie im Verfahren schon viele Sachen sagen lassen, auf die es gar nicht ankommt.“ Über sein Opfer, welches die Tat nur dank einer Not-OP überlebte, sagt der Beschuldigte: „Er war wie ein Bruder für mich.“ Und das empfinde er eigentlich auch heute noch so. Nur zu der Frage, warum er ihn so brutal angriff, äußert er sich dieses Mal nicht. Hatte zuvor aber beteuert, damals spätabends am Ruhrbalkon in Notwehr gehandelt zu haben. +++ Auch interessant: Fröndenberg: Mehr Sicherheit für den Himmelmannpark +++

Am zweiten Tag der Neuauflage wurde nun auch die Frau des Angeklagten vernommen. Sie konnte aber nur wenig beitragen. Nach der Tat sei ihr Mann blutverschmiert nach Hause gekommen in die Fröndenberger Wohnung. Aber es soll nicht sein Blut gewesen sein. Und schnell wollte der Mann dann auch wieder an den Tatort zurückkehren, um dem Opfer zu helfen. Was genau geschehen ist, wer Täter, wer Opfer war, das habe ihr Mann nicht erzählt.

Beim nächsten Termin geht es um die Frage: Wollte 32-Jähriger sein Gegenüber töten?

Entgegen erster Planungen soll nun beim nächsten Termin doch noch einmal das Opfer aussagen. Er war natürlich auch schon im ersten Prozess ausführlich befragt worden. Jetzt will man seine Version der des Angeklagten noch einmal gegenüberstellen. Es geht dann lediglich noch um die Frage: Wollte der 32-Jährige sein Gegenüber töten?