Fröndenberg/Dortmund. Zwei Zeugen sagen im Prozesse um die Messerstecherei im Himmelmannpark in Fröndenberg aus. Ihre Aussagen belasten den Angeklagten.
Belastende Aussagen gegen den Angeklagten und ein Schreckensmoment für das gesamte Dortmunder Landgericht: Der Prozess wegen des versuchten Mordes bei der Messerstecherei im Himmelmannpark in Fröndenberg ging gestern weiter.
Auch interessant
Die Verhandlung vor dem Dortmunder Landgericht ist am Vormittag gerade in einer kurzen Pause, als der Feueralarm das komplette Gerichtsgebäude aufschrecken ließ. Alle Personen mussten raus, so schnell es geht, wie es die Lautsprecherdurchsage forderte. Mehrere Hundert Menschen versammelten sich auf der Straße, inzwischen waren innerhalb weniger Minuten Feuerwehr und Rettungsdienst der Ruhrmetropole angerückt. Letztlich ein falscher Alarm – wie sich recht schnell herausstellte. Gerüchte um Schweißarbeiten im Gerichtsgebäude, die den Feueralarm unabsichtlich ausgelöst haben könnten, machten schnell die Runde. „Da wollte wohl jemand seine Verurteilung verhindern“, scherzte einer der Schöffen mit Blick auf mehrere Gerichtsverfahren, die am Dienstagvormittag vor dem Landgericht parallel liefen.
War Geld ein Tatmotiv?
Nach gut einer halben Stunde Unterbrechung konnte dann auch das Verfahren gegen den 34-jährigen syrischen Asylbewerber fortgesetzt werden. Der in Fröndenberg lebende Mann soll im Oktober vergangenen Jahres im Fröndenberger Himmelmannpark versucht haben, einen Freund mit mehreren Messerstichen umzubringen. Der 26-jährige, ebenfalls aus Syrien stammend und nun in Menden zuhause, überlebte nur knapp und mit schwersten Verletzungen.
Auch interessant
Auch am mittlerweile zehnten Verhandlungstag ergibt sich noch kein klares Bild. Der Angeklagte hatte an den vergangenen Terminen mehrfach beteuert, gegen den Bekannten lediglich in Notwehr gehandelt zu haben, nachdem er von ihm angegriffen worden sei. Dieser sei für ihn immer ein guter und enger Freund gewesen. Augenzeugen der Bluttat am späten Abend des 18. Oktober 2019 im Himmelmannpark in der Nähe des Ruhrbalkons gibt es keine.
Was kurz vor der Bluttat geschah
Nun aber sagten zwei Zeugen aus. Die beiden Männer, jeweils 32 Jahre alt, leben auch in Menden. In der Wohnung des einen soll das spätere mutmaßliche Opfer an dem Abend kurz vor der Bluttat noch zu Gast gewesen sein, der andere will den 26-Jährigen auf dessen Wunsch hin dann nach Fröndenberg gefahren haben. Beiden Bekannten, so die übereinstimmende Aussage, habe der später so schwer Verletzte gesagt, er wolle im Himmelmannpark eine Sache rund um geliehenes Geld klären. Schulden gelten als eines der möglichen Motive für den Messerangriff. Ebenso steht aber auch die Beziehung der beiden Männer zu einer 18 Jahre alten jungen Frau im Blickpunkt des Verfahrens.
Auch interessant
Der 32-jährige Fahrer des mutmaßlichen Opfers berichtete weiter von dem Abend: Er habe den Bekannten auf dem Parkplatz des Hotels am Park abgesetzt, sei dann selber aber im Wagen geblieben, als der 26-Jährige im Park verschwand. Was genau danach passiert ist, bleibt weiter im Dunkeln. Wenig später aber bekamen die beiden 32-jährigen Zeugen von dem Schwerverletzten Anrufe auf ihre Handys. Er sei mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt worden, man solle so schnell wie möglich Hilfe holen. Was sie auch taten.
Täter am Telefon genannt
Beide Zeugen berichteten ebenfalls übereinstimmend, dass das mutmaßliche Opfer den Angeklagten als Täter und Angreifer nannte. Der Angeklagte stellte auch selbst in der Verhandlung mehrere Fragen an die Zeugen, welche sich aber nicht mit dem unmittelbaren Tatgeschehen, sondern persönlichen Beziehungen davor und danach beschäftigen.
Auch interessant
Auch wenn das mutmaßliche Opfer direkt nach der Tat seinen 34-jährigen Bekannten den anderen Männern gegenüber als den Täter bezeichnete: In den Wochen und Monaten danach will man über dieses einschneidende Erlebnis nicht mehr miteinander gesprochen haben, da sich angeblich das Opfer sehr schweigsam zu diesem Thema gab. Dieses Verhalten verwunderte nicht nur die beiden Verteidiger des Angeklagten. Das mutmaßliche Opfer soll beim nächsten Sitzungstermin noch einmal vernommen werden.