Menden. Nach dem Tötungsdelikt an der Brandenburgstraße in Menden: Hätte die schreckliche Tat verhindert werden können?

Einige Wochen nach dem Tötungsdelikt an der Brandenburgstraße, wo im Dezember ein 46-Jähriger seine von ihm getrennt lebende Ehefrau auf dem Dachboden eines Mehrfamilienhauses erdrosselt und dann Suizid begangen hat, steht in Menden die Frage im Raum, ob und wie das schreckliche Geschehen hätte verhindert werden können.

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Einsatz wegen häuslicher Gewalt

Wie berichtet, hatte es im September dort einen Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt gegeben. Der Ehemann war ins Gewahrsam nach Iserlohn verbracht worden und hatte durch die Polizei eine Gefährderansprache erhalten.

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Dennoch geschah drei Monate später das Tötungsdelikt. Nachfragen der WP ergaben, dass es zwar Hilfsangebote für Frauen und Kinder gibt, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Doch einen Automatismus, bei dem die Polizei nach solchen Einsätzen auch eine Familienberatungsstelle verständigt, gibt es nicht.

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Polizei kann das Jugendamt informieren

Laut Auskunft der Stadt Menden kann die Polizei, wenn Kinder betroffen sind, das Jugendamt informieren, in akuten Fällen sogar nachts im Rahmen der Rufbereitschaft. Hierzu bedürfe es auch keiner Anzeige etwa durch die Mutter, die im Fall Brandenburgstraße auch nicht erfolgt war.

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Der Verdacht, dass das Kindeswohl gefährdet ist, reiche in der Regel aus. Manchmal aber erfolge die Beteiligung des Jugendamtes erst Tage später oder gar nicht, das obliege der Einschätzung der Polizei. Und: Das Eingreifen oder Beraten des Jugendamtes erfolge erst, wenn die Beweisaufnahme abgeschlossen ist.

Staatsanwaltschaft wird fast immer informiert

Die Staatsanwaltschaft werde von der Polizei dagegen fast immer informiert. Damit befindet man sich auf dem Rechtsweg, und wenn eine Anzeige fehlt oder zurückgezogen wird, passiere oft nichts weiter. Das heißt: Wenn sich die Opfer aus Angst nicht ganz offiziell gegen den Täter wenden, bleiben sie ihm vielfach weiterhin ausgeliefert.

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Erfährt das Mendener Jugendamt dagegen von häuslicher Gewalt, werde automatisch ein Standardverfahren zur Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung angestoßen: „Wir nehmen dann Kontakt auf und stellen fest, ob das Kind gefährdet ist. In vielen Fällen erfolgt dann die sogenannte Wegweisung – ausgesprochen durch die Polizei – so dass akut die Situation entspannt ist“, erklärt Stadt-Sprecher Johannes Ehrlich.

Hilfsangebote werden aufgezeigt

Danach würden auch Hilfsangebote wie die Beratungsstellen aufgezeigt, „in extremen Fällen können wir auch das Familiengericht einschalten oder in akuten Situationen eine Inobhutnahme für die Kinder aussprechen“.

Keine unmittelbare Gefahr mehr

Dieses Verfahren laufe in der Regel sehr gut, stelle aber gleichwohl an die Polizisten vor Ort eine hohe Anforderung. Und bei einem älteren Kind wie dem fast erwachsenen 17-jährigen Sohn des Ehepaars an der Brandenburgstraße habe die Lage durch die Polizei im September als nicht mehr so akut bewertet werden können, zumal durch die Ingewahrsamnahme des Mannes keine unmittelbare Gefahr mehr bestanden habe.