Menden. Nach dem tragischen Unfall mit einer Seniorin (84) am Westwall in Menden hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wegen „fahrlässiger Tötung“.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat einen Autofahrer aus Menden jetzt wegen „fahrlässiger Tötung“ angeklagt. Der 60-jährige Handwerker war an dem tragischen Verkehrsunfall am 25. August vergangenen Jahres in der Mendener Innenstadt beteiligt. Der Kleintransporter des Beschuldigten war damals mit einer 84-jährigen Fußgängerin mit Einkaufsrollator kollidiert. Die Seniorin kam dadurch zu Fall und stürzte so unglücklich, dass sie lebensgefährlich verletzt wurde. Trotz sofort eingeleiteter medizinischer Versorgung durch eine Notärztin vor Ort und schneller Einlieferung per Rettungshubschrauber in das Klinikum Dortmund-Nordverstarb die hochbetagte Frau kurz darauf infolge ihrer schweren Verletzungen.

Staatsanwaltschaft Arnsberg hat Anklage am 1. Dezember erhoben

Die Anklage in dem Fall sei bereits am 1. Dezember 2022 von der Arnsberger Staatsanwaltschaft erhoben worden, allerdings gebe es noch keinen Termin für eine Hauptverhandlung, erklärte Direktor Martin Jung vom Amtsgericht in Menden jetzt auf Nachfrage der Westfalenpost.

Der Autofahrer als mutmaßlicher Unfallverursacher wird in dem Verfahren durch Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum vertreten, der gegenüber der WP von einer „Verquickung äußerst unglücklicher Umstände“ in dem tragischen Fall sprach. Denn nicht die Kollision mit dem Fahrzeug, sondern der daraus resultierende Sturz mit dem Aufprall am Boden hätten letztendlich zu den lebensgefährlichen Verletzungen der 84-Jährigen geführt, betont der Mendener Strafverteidiger. Trotzdem sei eventuell eine „Ursächlichkeit im juristischen Sinne“ gegeben. +++ Lesen Sie auch: Nach tödlichem Unfall: Mendener „Fußgängertag“ soll warnen +++

Wie genau es zu dem tödlichen Verkehrsunfall gekommen ist, wird vermutlich die Beweisaufnahme in dem Prozess vor dem Mendener Amtsgericht ergeben. Denn ein Verkehrsunfallaufnahme-Team (VU-Team) des Polizeipräsidiums Dortmund hatte direkt nach dem Unfall alles aufgenommen und vermessen. Nach bisher veröffentlichten Erkenntnissen der Polizei hat sich der Unfall wie folgt ereignet: Der jetzt beschuldigte 60-jährige Handwerker aus Menden wollte am 25. August gegen 11 Uhr mit seinem Kleintransporter aus der Papenhausenstraße nach links auf den Westwall abbiegen. Dabei übersah der Autofahrer die 84-Jährige, die mit ihrem Einkaufsrollator in dem Kreuzungsbereich unterwegs war, das Fahrzeug touchierte sie. Dadurch kam die Frau zu Fall und zog sich beim Aufprall auf die Straße lebensgefährliche Verletzungen zu.

Verkehrsunfallaufnahme-Team liest auch Assistenzsysteme aus

Um den Unfall zu rekonstruieren, forderten die Ermittler des Verkehrskommissariats der Polizeibehörde des Märkischen Kreises das speziell geschulte Verkehrsunfallaufnahme-Team aus Dortmund zur Beweisaufnahme und Spurensicherung an. Denn außer den beiden Unfallbeteiligten gab es – zumindest nach den ersten Erkenntnissen – keine weiteren Zeugen für das Geschehen.

Das Verkehrsunfallaufnahme-Team der Dortmunder Polizei ist seit dem 1. Januar 2022 offiziell im Dienst und bei Bedarf auch für den Märkischen Kreis – und somit die Stadt Menden – zuständig. Das Team aus dem Ruhrgebiet umfasst zehn speziell geschulte Beamte.

Das Polizeipräsidium Dortmund war eine der ersten Behörden in Nordrhein-Westfalen, in denen ein solches Spezial-Team etabliert wurde. Es rückt in der Regel nur aus, wenn es Todesopfer oder lebensgefährlich verletzte Personen zu beklagen gibt. Ihre Aufgaben sind das Auffinden, das Sichern und die Auswertung jeder Spur, die zur Aufklärung des Unfallhergangs führen kann. Dies bezieht sich sowohl auf die analoge wie die digitale Beweissicherung. Denn auch Bordcomputer von Fahrzeugen werden von den Beamten gegebenenfalls ausgelesen.

„Unterwegs sind die Mitglieder des Teams in einem speziell ausgestatteten Mercedes-Sprinter, der modernste Technik an Bord hat. Denn der technische Fortschritt wirkt sich auch auf die Arbeit der Polizei am Unfallort aus“, heißt es. Und weiter: „In modernen Kraftfahrzeugen ist heute eine Vielzahl von Fahrerassistenzsystemen verbaut. Sie führen auch dazu, dass das klassische Spurenbild – wie Brems- und Blockierspuren – am Unfallort teilweise nur noch schwer vorzufinden ist.“ Deshalb müssen die elektronischen Geräte für die weiteren Ermittlungen ausgelesen werden.