Menden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Gemeinwohlkasse eigentlich einen Riegel vorgeschoben. Die Geschäfte laufen weiter.

Eigentlich wollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) der Mendener Gemeinwohlkasse wegen unerlaubter Bank- und Versicherungsgeschäfte im Juli 2021 einen Riegel vorschieben (WP berichtete). Doch noch brennt Licht in der Filiale am Neumarkt. Der Inhaber sieht sich nicht nur einem Rechtsstreit mit der Bafin vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt ausgesetzt – es stehen auch Vorwürfe der Geldwäsche im Raum. Das steckt dahinter.

Prüfungstermine in Menden

In den vergangenen Monaten ist es ein wenig ruhig geworden um die Gemeinwohlkasse Menden, die der Verfassungsschutz NRW der Reichsbürgerbewegung zuordnet. Allerdings bedeutet das nicht, dass der Fröndenberger Betreiber seine Aktivitäten eingestellt hat. Eher das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Denn Menden wird mehr und mehr zur Drehscheibe für Neubürger im „Königreich“. Dort können angehende Reichsbürger ihre „Prüfungstermine zur Staatsangehörigkeit“ ablegen. Kostenpunkt: 610 Euro. Wer gleich auch noch ein Konto im „Königreich“ dazu eröffnen will, muss die Überweisung dafür auf ein Schweizer Konto vornehmen. Euro gegen E-Mark. Und falls man die Prüfung trotz umfangreicher und kostspieliger Seminare und Bücher nicht schaffen sollte: kein Problem. Für 49 Euro kann die Prüfung wiederholt werden. Zuletzt hatte der Fröndenberger auch im Rahmen der „Spaziergänge“ für das „Königreich“ geworben und bei den nicht angemeldeten Demonstrationen Flyer verteilt.

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Weder die Gemeinwohlkasse noch der von der Bafin eingesetzte Abwickler für die Mendener Gemeinwohlkasse, die Curator AG Insolvenzverwaltung, waren zu erreichen. Allerdings scheint es fraglich, welchen Einfluss der Abwickler überhaupt hat. Denn beim KRD mauert man zu Finanzangelegenheiten, die mit der Bafin zu tun haben. „Bitte antworte nach wie vor keinesfalls auf das Schreiben des Abwicklers“, heißt es in Mitteilungen an Kunden, die ihr Geld zurückfordern. Inzwischen geht der Fröndenberger seinerseits gegen die Bafin vor. Am Verwaltungsgericht Frankfurt läuft ein entsprechendes Verfahren, Fristen dazu hat man im „Königreich“ zuletzt immer wieder verlängern lassen. Mails des KRD, die Anonymous Germany zur Verfügung stellte, deuten darauf hin, dass es im Kern um einen Streitwert von rund 133.000 Euro geht.

Ein ähnliches Verfahren hatte es in der Vergangenheit bereits gegeben. Allerdings mündete dieses in einer jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzung. Am Ende wurde die Klage des Mannes aus Bad Salzuflen gegen die Bafin vom zuständigen Verwaltungsgericht abgewiesen. Es gehört zum System, den Staat sprichwörtlich möglichst lange an der Nase herumzuführen.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Gleichwohl ist das nicht der einzige rechtliche Ärger, dem sich der 29-jährige Fröndenberger ausgesetzt sieht. Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ist im Sommer 2021 ein Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eröffnet worden, das inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) geführt wird. „Das Verfahren wird hier wegen möglicher strafbarer Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG) geführt. Ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird, ist derzeit noch ungewiss“, teilt der stellvertretende Behördenleiter Dr. Ulf Lenzner auf WP-Anfrage dazu mit. Bei der Staatsanwaltschaft Halle hat man bereits seit Jahren mit dem KRD zu tun. Die Keimzelle des „Königreichs“ liegt in Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt). Und solange der Rechtsstreit mit der Bafin weitergeht, könnte auch das Lokal am Neumarkt weiter geöffnet bleiben.

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Kurz nach Eröffnung im Juni 2021 forderte die Stadt den Fröndenberger auf, sein Gewerbe entsprechend anzumelden. Was folgte, war eine lange Begründung, warum man eigentlich gar nicht unter die Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit der Bundesrepublik falle – und ein Gewerbe daher nicht angemeldet werden müsse. Hierbei gibt’s Hilfe von der „Zentrale“ aus Wittenberg, die eine Art Blanko-Antwort dafür vorbereitet hat und im Rathaus für Kopfschütteln sorgen dürfte: „Die GK Menden hat eine Betriebsstätte in Form eines Zweckbetriebes im exterritorialen Königreich Deutschland (KRD), einem Drittstaat gemäß der Konvention von Montevideo vom 26.12.1933, angemeldet [...].“