Märkischer Kreis. In den meisten Fällen laufen die Ermittlungen gegen Unbekannt. Allerdings haben die Beamten auch schon mögliche Rädelsführer im Blick.

Die „Spaziergänge“ im Märkischen Kreis stehen unter Beobachtung. Zwar sind die Zusammenkünfte laut Polizei allesamt friedlich verlaufen, allerdings wird in jedem Fall wegen einer nicht angemeldeten Versammlung ermittelt – meist gegen Unbekannt.

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Wie berichtet, ist die bloße Teilnahme an solchen Treffen nicht strafbar. Ermittlungen im Rahmen der nicht genehmigten Versammlungen laufen in jedem Fall. Wie erfolgreich sie schließlich sind, ist allerdings offen. Bislang sind für den Märkischen Kreis 44 Verfahren beim Staatsschutz gelistet; in vier Fällen ermitteln die Beamten wegen Treffen in Menden.

Konkrete Ermittlungen

„Die vorliegenden Strafanzeigen werden zumeist gegen Unbekannt geführt. In einzelnen Verfahren richten sich die Ermittlungen gegen konkrete Tatverdächtige beziehungsweise Versammlungsleiter“, teilt der Staatsschutz dazu auf WP-Anfrage mit. In Menden gibt es bislang keine konkreten Verdächtigen, wie es heißt. Landrat und Polizeiführung im Märkischen Kreis hatten zuletzt betont, dass man die Gemengelage genau beobachte.