Menden. 250 Impfskeptiker und Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen gehen am Montagabend erneut in Menden „spazieren“. Die MK-Polizei bleibt passiv.

Vor einer Woche waren es 100 Teilnehmer, am Montagabend schätzte die Polizei die Zahl der durch Menden spazierenden Impf-Skeptiker am Ende auf 250. Erneut blieb es bei einer friedlichen Demonstration, erneut begleitete die Polizei die nicht angemeldete Versammlung nur. Auf der Kolpingstraße wurden die ohne Maske laufenden Menschen aufgefordert, auf dem engen Bürgersteig zu bleiben und nicht auf der Straße zu gehen. Dem wurde Folge geleistet. Wieder gab es weder Plakate noch Sprechchöre, einige trugen Kerzen, eine Frau hielt ein DIN-A4-Blatt hoch, auf dem von einer „Offenbarung“ die Rede war.

Das NRW-Innenministerium stuft die „Spaziergänge“ nun als ungenehmigte Versammlungen ein. Doch an der passiven Vorgehensweise der MK-Polizei ändert das nichts. Im Gegenteil: Die Einstufung des Ministeriums, heißt es, bestätige den aktuellen Kurs sogar. Allerdings sieht der Kreis Unna das ebenso.

Polizei im MK als Begleitschutz, in Unna wird durchgegriffen

Und während die Polizei im Märkischen Kreis lediglich gegen Unbekannt, also den möglichen Organisator ermittelt, schiebt man in Unna den „Spaziergängen“ einen Riegel vor. Der Flickenteppich im Umgang mit Corona-„Spaziergängen“ bleibt somit bestehen. Auch nachdem das NRW-Innenministerium inzwischen die Einschätzung herausgegeben hat, dass es sich bei den Zusammentreffen um nicht genehmigte Versammlungen handelt. Sowohl MK-Polizei als auch der Kreis Unna bleiben bei ihren Linien. Während die Polizei im Märkischen Kreis lediglich gegen Unbekannt, also den möglichen Organisator, ermittelt, schiebt man im Kreis Unna den „Spaziergängen“ einen Riegel vor. Ob die stark erhöhte Anzahl an „Spaziergängern“ in Menden damit zu tun hat, ist noch unklar.

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Die Mendener Polizei ist präsent, auch das Ordnungsamt, aber sie greifen nicht ein. Unklar bleibt, ob das passive Verhalten, vorgegeben von der Kreispolizeibehörde, zur Zunahme der Teilnehmerzahl in Menden geführt hat. Denn in Unna wird zeitgleich gegen ungenehmigte Versammlungen vorgegangen.
Die Mendener Polizei ist präsent, auch das Ordnungsamt, aber sie greifen nicht ein. Unklar bleibt, ob das passive Verhalten, vorgegeben von der Kreispolizeibehörde, zur Zunahme der Teilnehmerzahl in Menden geführt hat. Denn in Unna wird zeitgleich gegen ungenehmigte Versammlungen vorgegangen. © Westfalenpost | Andreas Dunker

Laut Innenministerium liegt die Entscheidung über die Vorgehensweise noch immer bei den jeweiligen Behörden. Es gehe darum, so ein Sprecher, die rechtlichen Einschätzungen im Zweifel juristisch vertreten zu können. Heißt: Die Argumente gegen oder für eine Auflösung der Versammlungen müssen vor Gericht Bestand haben. „Das Grundgesetz hat hier einen hohen Stellenwert. Wir sind keine Meinungspolizei“, betont Polizeisprecher Christof Hüls auf WP-Anfrage. Zwar sei – mit Blick auf die Montagsdemos in der DDR – längst klar, dass die „Spaziergänge“ als Meinungsäußerung einzustufen sind. Doch solange aus der Gruppe heraus keine Straftaten verübt werden, werde lediglich gegen den Organisator ermittelt. Allerdings dürfte das schwierig werden, da ein klarer Rädelsführer nur selten auszumachen ist. „Wir müssen jede Veranstaltung einzeln betrachten“, so Hüls. Dabei gehe es auch um die Verhältnismäßigkeit der Mittel. „Das ist für uns ganz wichtig.“ Platzverbote auszusprechen, ist zwar möglich, allerdings sei es schwierig, alle Teilnehmer eines solchen „Spaziergangs“ auch zweifelsfrei zuzuordnen. Ein Anlass, gegen die Teilnehmer vorzugehen, ergebe sich auch durch die Order des NRW-Innenministeriums nicht. Die Auflösung könne laut Ministerium „nur das letzte Mittel sein“. Mit Blick auf die Organisatoren sagt Christof Hüls: „Unsere Ermittlungen laufen.“ Am Rande der Zusammenkunft in Menden war es unter anderem zu Beschimpfungen gegenüber Polizeibeamten gekommen.

Kreispolizei Unna sieht Eingreifen durch Innenministerium bestätigt

Wenige Kilometer Luftlinie von Menden entfernt ergibt sich ein gänzlich anderes Bild – das sich so durch das Ministeriums auch bestätigt sieht. „Die Einschätzung des Landrats bleibt bestehen: Diese Spaziergänge untergraben das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“, erklärt Polizeisprecherin Vera Howanietz auf Anfrage. Dass das Auflösen der Veranstaltungen und das Erteilen von Platzverweisen der richtige Weg ist, bestätige die Einordnung des Innenministeriums. „Wenn wir Verstöße gegen Maskenpflicht oder Hygieneauflagen feststellen, werden wir diese Veranstaltungen konsequent unterbinden“, erklärt die Pressesprecherin der Unnaer Kreispolizeibehörde.

Gleichwohl: Werden die Zusammentreffen angemeldet, „sind wir auch da, um diese Demonstrationen zu schützen“, so Howanietz weiter.