Fröndenberg/Kreis. Bei einem positiven PCR-Test müssen sich Betroffene selbst in Isolation begeben und Kontakte informieren. Ein Überblick.

Das Land NRW setzt auf Eigenverantwortung und aktive Mitarbeit Bürger. Gesundheitsämter sollen dadurch entlastet werden. Und damit die Regeln übersichtlicher werden, haben sich nun mehrere Kreise zusammengeschlossen und die Maßnahmen abgestimmt – darunter der Kreis Unna, zu dem Fröndenberg zählt, und der Märkische Kreis mit Menden.

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Anordnung

Klar ist, eine mündliche oder schriftliche Anordnung der Isolierung ist nach der neuen Verordnung nicht mehr vorgesehen. Positiv Getestete bekommen vom Kreis-Gesundheitsamt künftig nur noch einen „Amtlichen Hinweis“ per Post zugeschickt, in dem die geltenden Regeln ausführlich erläutert sind. Auch haushaltsangehörige Kontaktpersonen, die nicht vollständig immunisiert sind, erhalten ein Schreiben.

Isolation und Freitesten

Wer wegen Erkältungssymptomen, eines positiven Schnell- oder PCR-Pooltests einen PCR-Test macht und auf das PCR-Testergebnis wartet, muss in Isolierung. Diese endet automatisch mit einem negativen PCR-Test. Wer einen positiven PCR-Test hat, also selbst infiziert ist, muss sich automatisch zehn Tage (gerechnet ab dem Tag nach der ersten positiven PCR- oder vorherigen Schnelltestung) lang isolieren. Nach zehn Tagen endet die Isolierung automatisch.

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Ein Freitesten ist nach sieben Tagen per Schnelltest oder PCR-Test möglich, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Mit dem negativen Testergebnis endet die Isolierung automatisch. Das Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden. Achtung: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Sonderregeln beachten.

Wer die Isolation oder Quarantäne mit einem negativen Test verlassen will, muss ein negatives Ergebnis über einen Link auf der Webseite des Kreises Unna dem Gesundheitsamt melden über security.kreis-unna.de/corona.

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Kontaktpersonen

Wenn eine Person im selben Haushalt positiv getestet ist, gilt für Haushaltsangehörige automatisch eine zehntägige Quarantäne. Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich, Schul- und KiTa-Kinder können sich nach fünf Tagen freitesten. Auch hier endet die Quarantäne dann automatisch mit einem negativen Test. Haushaltsangehörige Kontaktpersonen müssen das Gesundheitsamt aber – im Gegensatz zu den Primärfällen – über das Ende der Quarantäne informieren.

Ausnahmen

Nicht in Quarantäne müssen alle, die eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind, geimpfte Genesene, Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt, sowie Genesene, bei denen der positive Test mindestens 28 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt.

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Sonstige Kontaktpersonen der positiv getesteten Person außerhalb des Haushaltes haben auch Pflichten, wenn sie nicht geboostert sind: Dann müssen auch sie sich bestmöglich von anderen absondern, Kontakte vermeiden, bei unvermeidbaren Kontakten mit anderen Personen Maske tragen und sich beim Auftreten von Symptomen umgehend in Isolation begeben.

Begriffe

In den neuen Regeln ist immer wieder von Isolation und Quarantäne die Rede. „Isolierung“ ist eine zeitlich befristete Absonderung von infizierten Personen, so lange, wie die Person das Virus weitergeben kann. „Quarantäne“ ist die Absonderung von Kontaktpersonen, also von Personen, die mit einer infizierten Person Kontakt hatten.

Ein Testnachweis gilt immer auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber. Eine gesonderte Bescheinigung ist nicht erforderlich.