Menden. Für Flutopfer gibt es Soforthilfen vom Land. Diese müssen Mendener bei der Stadt beantragen. Doch nicht alle sind berechtigt.
Das Hochwasser vom 14. und 15. Juli hinterlässt teils massive Schäden. Auch Mendener haben durch die Überflutungen der Hönne teils ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Das Land NRW hat für die Flutopfer Soforthilfen bereitgestellt, die nach wie vor beantragt werden können. Die Anträge erfolgen bei der jeweiligen Stadt oder Kommune. In Menden sind bislang 155 Anträge auf die Soforthilfen in Höhe von mindestens 1500 Euro jedoch höchstens 3500 Euro eingegangen. Allerdings gab es insgesamt auch 18 Fälle, in denen der Antrag abgelehnt werden musste, erklärt Bürgermeister Roland Schröder.
Derzeit gehe die Anzahl der Anträge wieder runter, denn es seien explizit Soforthilfen für die Flutkatastrophe, die Mitte Juli auch die Hönne zum Überlaufen brachte. Zahlreiche Menschen sind von dem Hochwasser nach wie vor betroffen, die Schäden sind immens. „Wir haben ein ganz klares Verfahren direkt festgelegt, mit dem wir feststellen können, dass die Menschen berechtigt sind“, sagt Schröder.
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Unmittelbar nach Verkündung des Landes am Abend des 15. Julis habe man sich seitens der Stadt beraten und ein Prinzip festgelegt. „Ich glaube, ich kann das so sagen, dass wir in der ganzen Region eine der Schnellsten gewesen sind“, berichtet der Bürgermeister. Bereits am Tag darauf, Freitag, 16. Juli, seien die ersten Auszahlungen per Blitzüberweisung an die Antragssteller rausgegangen. Gemeinsam mit der Stabstelle Bürgerengagement habe man sich dafür eingesetzt, den Menschen in der Not schnellstmöglich zu helfen. Schröder weiß auch, dass die Soforthilfen, die pro Haushalt 1500 Euro und für jede weitere im Haushalt lebende Person 500 Euro (maximal jedoch 3500 Euro) betragen, lediglich „ein Tropfen auf dem heißen Stein“ sind.
„Ein Tropfen auf dem heißen Stein“
Doch wer ist eigentlich berechtigt, diese Hilfen zu bekommen? In der Nachbarstadt Hagen wurden unter anderem bereits 31 Fälle gemeldet, in denen Haushalte die Soforthilfen doppelt beantragt haben oder diesen die finanzielle Unterstützung erst gar nicht zustand. „Wir machen das hier immer mit dem vier-Augen-Prinzip“, erklärt der Mendener Bürgermeister. Demnach treffe niemand die Entscheidung über einen gestellten Antrag alleine. „Es gab einige Fälle, wo wir Zweifel hatten und direkt nachtelefoniert haben und mit den Menschen gesprochen haben.“ Häufig habe sich dann herausgestellt, dass der Bedarf da ist. In manchen Fällen hat die Stadtverwaltung die Betroffenen gebeten, noch einmal eine genauere Aufstellung der Schäden sowie Fotos zukommen zu lassen. In anderen Fällen musste der Antrag allerdings auch abgelehnt werden.
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Voraussetzung für eine Bewilligung des Antrags sei laut Land „der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem der durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffenen Bereiche und eine Eigenerklärung der geschädigten Person darüber, dass nach Selbsteinschätzung in ihrem Haushalt ein Schaden in Höhe von mindestens 5000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird.“Auch Roland Schröder betont noch einmal, dass es ausschließlich eine Soforthilfe für Flutopfer ist, die von existenzieller sowie finanzieller Not betroffen sind. Die Soforthilfen des Landes beziehen sich auf Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und immense Schäden durch das Hochwasser Mitte Juli erlitten haben. Das Land NRW hat insgesamt 200 Millionen Euro bereitgestellt.
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