Menden/Balve. Die neuen Corona-Regeln der Inzidenzstufe 0 gelten auch für den Märkischen Kreis. In Menden fällt vielerorts die Maskenpflicht weg.

Auch in Menden sowie im gesamten Märkischen Kreis gilt seit Freitag, 9. Juli, die sogenannte Inzidenzstufe Null“. Das Land hatte diese zuletzt erlassen und lockert so die bislang geltenden Corona-Regeln weiter. Die Stufe 0 tritt in Kraft, sobald eine Stadt oder ein Kreis mindestens fünf Werktage hintereinander eine Sieben-Tages-Inzidenz von zehn oder niedriger aufweisen. In vielen Bereichen sind dann Masken sowie das Abstandhalten lediglich noch Empfehlungen. Ein Grund, warum die Schilder, die auf die Empfehlung zum Tragen einer Maske in der Hönne­stadt hinweisen, weiterhin bestehen bleiben, erklärt Pressesprecher Johannes Ehrlich auf Nachfrage der Westfalenpost. „Analog zu der Landesverordnung bleiben wir bei der Empfehlung, eine Maske zu tragen, sobald man beispielsweise die 1,50 Meter Abstand nicht mehr einhalten kann.“ Eine Pflicht gibt es allerdings nicht mehr. So fällt auch die Verpflichtung zum Tragen einer Maske auf dem Mendener Wochenmarkt weg.

Und auch der Kreis selbst bestätigt, dass es bis auf eine Ausnahme keine eigenen Regeln mehr gibt. „Wir behalten in Museen die Maskenpflicht, das ist aber das Einzige. Ansonsten orientieren wir uns an den Regeln des Landes“, sagt Ursula Erkens, Pressesprecherin des Märkischen Kreises. Zuletzt galten in Menden sowie kreisweit die Regeln der Inzidenzstufe 1 (10,1 bis unter 35). Ein Überblick über die in Kraft getretenen Änderungen.

Kontaktbeschränkungen

Bislang waren Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Mit einem Corona-Test durften sich bis zu 100 Personen aus verschiedenen Haushalten treffen. Mit der Inzidenzstufe 0 fallen diese Beschränkungen weg. Lediglich das Einhalten von Mindestabständen wird weiterhin empfohlen.

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Kultur

Die ursprünglich erforderlichen Tests, Sitzpläne sowie vorzulegenden Hygienekonzepte sind bis zu 5000 Zuschauern nicht mehr nötig. Ab dieser Zahl sind allerdings weiterhin ein Hygienekonzept wie ein Corona-Test Vorschrift. Das gilt unter anderem für Kinos, Theater und Konzerte. Auch Musikfestivals und Ähnliches sind nun schon vor dem geplanten 27. August erlaubt. Viele Diskotheken und Veranstalter halten sich diesbezüglich allerdings noch zurück. Der Besuch von Museen ist laut der Landesverordnung zwar ohne Maske möglich, der Kreis verordnet dafür allerdings weiterhin eine Maskenpflicht.

Sport

Für die Ausübung jeglicher Sportarten gibt es keine Beschränkungen mehr. Auch in Fitnessstudios entfällt weitestgehend die Maskenpflicht. Zudem sind Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer zulässig (maximal 50 Prozent der Kapazität). Bis 5000 Zuschauer außen gelten keine weitere Beschränkungen, innen benötigt man allerdings einen Test oder einen Sitzplan im Schachbrettmuster. Zudem gilt innen eine maximale Auslastung von 33 Prozent der Kapazität. Ab 5000 Zuschauern sind ein Test und zudem ein Hygienekonzept erforderlich.

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Kinder- und Jugendarbeit

Gruppenangebote waren drinnen bislang mit 30 und draußen mit 50 Menschen ohne Test möglich. Für Ferienangebote sowie Ferienreisen galt eine Testpflicht. Diese ist nun nur noch einmalig zu Beginn des Angebots nötig. Bei Reisen sind sie zu Beginn und Ende nötig. Die anderen Beschränkungen gelten nicht mehr.

Freizeit und Feste

Für Bordelle gibt es unter anderem keine Testpflicht mehr. Auch Freibäder und weitere Freizeiteinrichtungen dürfen ohne Test besucht werden. Ebenfalls fallen Beschränkungen für den Außenbereich von Clubs und Diskotheken weg. Innen ist der Betrieb ebenfalls wieder erlaubt – hier allerdings mit Konzept, Nachverfolgung und Test. Großveranstaltungen, Feste und Parties sind ebenfalls wieder zulässig. Für Parties gilt: Ab 50 Teilnehmern gibt es eine Testpflicht. Für Großveranstaltungen gibt es eine allgemeine Testpflicht, alle weiteren Beschränkungen treten außer Kraft.

Einzelhandel

Im Einzelhandel gilt weiterhin die Maskenpflicht. Die bisherige Sonderregelung für Geschäfte, die über 800 Quadratmeter groß sind, fällt jedoch weg.

Gastronomie

In der Gastronomie gibt es so gut wie keine Einschränkungen mehr -- vorausgesetzt, es gibt einen Abstand oder eine Abtrennung zwischen den Tischen. Das Personal darf ebenfalls ohne Maske arbeiten, allerdings nur mit zuvor nachgewiesenem negativem Testergebnis. Hier genügt indes ein Selbsttest.