Menden/Arnsberg. Es gibt jetzt zwölf Eilanträge gegen die Ausgangssperre im Märkischen Kreis. Was das für die Entscheidung heißt und wie die Richter abwägen.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg wird geradezu von einer Flut von Anträgen gegen die Ausgangssperre im Märkischen Kreis überrollt. Bis zum Montagmittag waren zwölf Anträge aus dem Märkischen Kreis beim Gericht eingegangen.
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„Ich denke nicht, dass das schon alles ist“, sagt Gerichtssprecher Stefan Schulte. Das Gericht müsse jetzt erst einmal alle Anträge und ihre Begründungen sichten. Zum Teil seien die Begründungen viele Seiten lang. Anwälte wie der Mendener Tobias Noll wehren sich jetzt auf juristischem Weg gegen die Ausgangssperre, die seit Freitag (9. April) nachts zwischen 21 und 5 Uhr gilt. Noll spricht von einer vier Seiten langen Begründung.
Alleine vier Anträge von Anwälten in eigener Sache
Es sei ungewöhnlich, dass alleine vier der Anträge von Anwälten kommen, die in eigener Sache gegen die Ausgangssperre vorgehen. „Das ist schon sehr auffällig“, sagt Richter Schulte. Die Ausgangssperren-Gegner wie Anwalt Tobias Noll argumentieren unter anderem mit der aus ihrer Sicht unverhältnismäßigen Einschränkung der Grundrechte.
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Möglicherweise könnte ausgerechnet der Umfang des juristischen Protestes dazu führen, dass sich die Entscheidung noch hinzieht. „Sowohl das Gericht als auch die Antragsgegner müssen alles erst einmal verarbeiten, was an Anträgen eingeht“; sagt Schulte. Am Montag (12. April) ist wohl nicht mehr mit einer Entscheidung zu rechnen. Ausgeschlossen ist es aber dennoch nicht. „Alle Argumente wollen bewegt sein.“
Es sei offen, wie genau die Kammer mit den Verfahren umgeht, erklärt der Richter. Es könne sein, dass zunächst der erste eingegangene Antrag bearbeitet wird. Man könne auch den Antrag mit der umfangreichsten Begründung auswählen. Hintergrund: So verliefen die ersten Tage mit der Ausgangssperre.
Drei Richter entscheiden über Ausgangssperre für 400.000 Einwohner
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Über die Ausgangssperre für mehr als 400.000 Einwohner im Märkischen Kreis entscheiden drei Berufsrichter. Jeder sei dabei gleichberechtigt, sagt Schulte. Eine öffentliche Verhandlung findet nicht statt: „Das Beschlussverfahren wird schriftlich entschieden.“
Stefan Schulte gibt zu bedenken, dass nicht nur auf der rein formalen Ebene entschieden werde. Wenn zum Beispiel ein Formfehler in der Verfügung entdeckt wird, bedeute das alleine nicht automatisch das Aus für die Ausgangssperre. „Das Gericht trifft auch eine sogenannte Folgenabwägung. Es wird berücksichtigt, was das für tatsächliche Konsequenzen hat“, sagt Schulte. Vereinfacht gesagt: Man würde keine Maßnahme wegen eines Formfehlers kippen, die nachweislich Tote verhindert.
Anwalt Tobias Noll hält die Ausgangssperre unter anderem wegen der fehlenden Unterscheidung nicht für gerechtfertigt. Man könne nicht den ganzen Kreis mit Inzidenzen im Bereich zwischen 100 und 370 vereinheitlichen, sagt er. Außerdem fehle der Nachweis, dass die Maßnahme tatsächlich wirke.