Menden. Die Ausgangssperre im Märkischen Kreis trifft genau die Falschen, findet unser Autor im Kommentar und sieht haarsträubende Widersprüche.
Die schallende Ohrfeige kommt mit Ansage. Wenn das Arnsberger Verwaltungsgericht nicht völlig anders argumentiert als andere Gerichte, dann dürfte die Ausgangssperre im Märkischen Kreis sehr bald wieder Geschichte sein. Hintergrund: Ein Mendener Anwalt klagt gegen die Ausgangssperre.
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Es ist aktuell kaum zu erkennen, dass diese massive Einschränkung der Freiheitsrechte auch nur einen einzigen Corona-Fall verhindert. Man müsste einfach nur längst bestehende Regeln anwenden. Das zeigt die Einsatzliste der Polizei überdeutlich: Im Plettenberger Wald wurden 15 tanzende Männer bei einem Junggesellenabschied aufgegriffen, in Altena drei zugekiffte Jugendliche. Das klingt nach einem Beweis dafür, dass die Ausgangssperre richtig ist. Dabei gab es aber bereits reichlich Mittel, solche Exzesse zu unterbinden. Man muss sie nur anwenden. Damit tat sich der Kreis zuletzt schwer. Die Notbremse wollte man lange nicht ziehen. Für Kontrollen fehlt das Personal.
Mann beim Pizzakauf an der A 45 gestellt – bis 20.59 Uhr okay, danach fast Straftat
Stattdessen sind jetzt diejenigen eingesperrt, die sich ohnehin vorbildlich verhalten. Noch ein Beispiel: Ein einzelner Mann wurde an der A 45 beim Pizzakauf gestellt. Bis 20.59 Uhr wäre das völlig okay, ab 21 Uhr mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belegt. Geht’s noch?
Zumal sich der Kreis mit seinen eigenen Regeln äußerst schwertut. Ist Einkaufen noch erlaubt? Ja, hieß es auf Nachfrage unserer Redaktion. Nein, erklärte der Kreis gegenüber den Kollegen der Lüdenscheider Nachrichten. Ja, was soll man denn da noch glauben? Würfeln? Die Verfügung selbst bleibt schwammig, ist in sich widersprüchlich. Das Fatale: Im Ergebnis schwindet die Akzeptanz ausgerechnet bei denjenigen, die sich aus Solidarität mit anderen persönlich zurücknehmen wollen und Corona-Maßnahmen stützen.
Bitte nachbessern, aber schnell!