Menden. Der Märkische Kreis bekommt eine nächtliche Ausgangssperre. Die Regeln gelten sogar schon ab Freitag. Zunächst herrschte viel Verwirrung.
Der komplette Märkische Kreis bekommt eine Ausgangssperre. Die Regeln gelten zwischen 21 Uhr abends und fünf Uhr morgens. Bürger im Kreis dürfen ihre Häuser und Wohnungen dann nur noch in wenigen Ausnahmefällen verlassen. Die Regelung gilt bereits ab dem Freitag (9. April) und bis mindestens zum 18. April. Das kündigte der Kreis am Donnerstagabend an. Zunächst hatte es viel Verwirrung um eine interne Information des Landrates gegeben.
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„Wir setzen weiter auf zielführende Maßnahmen, die zum Infektionsgeschehen in unserem Kreis passen und von denen wir uns ganz gezielt Effekte erhoffen“, erklärte Landrat Marco Voge in einer Mitteilung. Leider hielten sich nicht alle Menschen an die Regeln. Voge weiter: „Unsere Maßnahmen richten sich weiter an diejenigen, die mit unvorsichtigem und unkooperativem Verhalten das Infektionsgeschehen anfachen. Wir brauchen diese Verschärfungen, um gemeinsam die dritte Welle zu brechen und eine Überlastung der Krankenhäuser zu vermeiden und die gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu schützen.“
Das sind die Ausnahmen zur Ausgangssperre:
Ausnahmen gelten laut Kreis bei
- medizinischen Notfällen,
- auf dem Arbeitsweg
- oder bei der Berufsausübung,
- bei Fürsorgetätigkeiten
- oder der Betreuung Unterstützungsbedürftiger,
- bei der Begleitung Sterbender,
- bei der Versorgung von Tieren,
- beim Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern in deren Wohnung,
- bei „ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken“.
Die Maßnahme gehe einher mit engmaschigen Kontrollen, heißt es. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers werde aber nicht benötigt. Landrat Marco Voge erinnert noch einmal an die im Arbeitsschutz verankerte Home-Office-Pflicht: „Wer im Home-Office arbeiten kann, sollte dies wahrnehmen.“
Die Situation in den Schulen soll im Märkischen Kreis so bleiben wie vor den Osterferien. Bis auf die Abschlussklassen sollen alle Schüler in den sogenannten Distanzunterricht, also zuhause unterrichtet werden. Der Unterschied gegenüber vorher: Der Kreis muss das nun nicht mehr in einer eigenen Regelung festhalten, das sich Gesundheitsministerium und Schulministerium just am Donnerstag auf exakt diese Regelung für ganz NRW festlegten.
Das Thema Ausgangssperre beschäftigt die Verantwortlichen beim Kreis schon seit mehreren Wochen. Zunächst hatte Landrat Marco Voge aber eine zurückhaltende Linie bei der Notbremse ausgegeben. Man könne die Inzidenz nicht zum alleinigen Richtwert machen, sagte er im WP-Interview. Seit Ende März gibt es in Abstimmung mit dem Land dennoch verschärfte Regeln. So sind private Treffen bereits deutlich eingeschränkt.
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Völlig offen ist aktuell, wie die Ausgangssperre kontrolliert werden soll. Die städtischen Ordnungsämter arbeiten wegen der Corona-Krise bereits personell am Limit. Vor allem in den Nachtstunden müsste Extra-Personal her. Es ist auch offen, ob es Klagen oder einstweilige Verfügungen gegen geben wird. Der Mendener Anwalt Tobias Noll (bereits erfolgreich gegen die Maskenpflicht) erkundigte sich bereits öffentlich bei Facebook nach dem Wortlaut der neuen Verordnung. Hintergrund: Ringen um den Schulstart.