Menden. Lidl hat jetzt seine Planungen vorgestellt. Doch die Bezirksregierung hat diese nun scheinbar durchkreuzt.

Der Discounter Lidl macht ernst am Hönnenwerth: Die Verantwortlichen haben eine detaillierte Bauvoranfrage an die Stadt gerichtet und auch die konkreten Ausmaße des Neubaus vorgelegt. Was zuletzt für Zwist bei den Ratsfraktionen sorgte, teilt die Bezirksregierung nun auch schriftlich mit: Die Chancen, dass der Neubau tatsächlich so entsteht, scheinen gering.

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Drei Tage vor der Sitzung des Bauausschusses hat Lidl die detaillierte Planung an die Stadt geschickt. Das war so kurzfristig, dass der Ausschuss diesen Punkt – angesichts einer mehr als übervollen Tagesordnung – zunächst gestrichen hat. In einer Sondersitzung im Mai soll sich die heimische Politik nun mit den Plänen befassen. Und die sorgten zuletzt schon für einigen Unmut zwischen den Fraktionen. Bekanntlich hatten CDU, FDP und AfD die Prüfung des Sachverhaltes gegen den Vorschlag der Verwaltung und den Widerstand der übrigen Ratsfraktionen durchgedrückt.

Einzelhandelskonzept steht Plänen im Wege

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Geht es nach den Vorstellungen des Discounters, soll direkt an der Märkischen Straße/Ecke Werler Straße ein 2100 Quadratmeter großer Neubau entstehen, von denen 1300 als Verkaufs- und 800 Quadratmeter als Lagerfläche genutzt würden. Zusätzlich zeichnet Lidl rund 100 Parkplätze aus. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt gleichermaßen über die Werler Straße.

Am Tag der Bauausschuss-Sitzung selbst hat dann die Bezirksregierung für weiteren Diskussionsstoff gesorgt. Denn in einem Schreiben an die Stadt kommt sie zu dem Schluss, dass ein Neubau am Hönnenwerth so nicht machbar ist. Damit teilt die Bezirksregierung die Einschätzung der Stadtverwaltung – und die von SPD, Grünen, UWG und Linke.

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In der Stellungnahme heißt es, dass eine „Vereinbarkeit der beabsichtigten Planungen/Entwicklungen mit den geltenden Regelungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels und somit mit der kommunalen Selbstverpflichtung im Rahmen der Städtebauförderung auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen nicht möglich ist“. Heißt: Der Neubau würde gegen die erst im vergangenen Jahr beschlossenen Bestimmungen des Einzelhandelskonzeptes verstoßen.

Der Bauausschuss wird sich in einer Sondersitzung im Mai mit den Neubauplänen befassen.

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