Menden/Märkischer Kreis. Wer ein zweites Impfzentrum im Kreis bezahlt, ist offen. Fest steht indes, dass es dadurch nicht früher mehr Impfdosen geben würde.

Ob das Land Nordrhein-Westfalen das vom Märkischen Kreis gewünschte zweite Impfzentrum bezahlt, ist derzeit völlig offen. Das ergab eine Nachfrage der Westfalenpost beim nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium.

Der Märkische Kreis hatte bereits im vergangenen Jahr in Aussicht gestellt, dass nicht alle Bürger zum Impfzentrum nach Lüdenscheid fahren müssen, sondern dass es einen zweiten Standort in Iserlohn geben werde. Knackpunkt ist die Bezahlung, denn die Landesregierung hatte die Kostenübernahme nur für ein Impfzentrum pro Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt zugesichert.

Impfwillige Bürger müssen durch diese Vorgabe mitunter sehr weite Wege auf sich nehmen. „Dass in besonders großen Flächenkreisen wie übrigens auch in bevölkerungsreichen Städten eine Verteilung des Impfgeschehens auf mehrere Impfzentren wünschenswert erscheint, ist gut nachzuvollziehen“, räumt Heiko Haffmans aus dem Pressereferat des NRW-Gesundheitsministeriums ein.

Ausbaufähige Strukturen

Doch die Kostenzusage des Landes beziehe sich zunächst auf ausschließlich ein Impfzentrum pro Kreis. Doch es solle sich bei den Impfzentren „um lernende und aufbaufähige Strukturen handeln – je nach mengenmäßiger Verfügbarkeit eines Impfstoffes und Interesse an einer Impfung müssen die Strukturen anpassungsfähig sein“, so das Ministerium.

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Hintergrund sei die kontingentierte Zuweisung vom Impfstoff an die Impfzentren. Das bedeutet, dass ein Kreis, der beispielsweise über zwei Impf-Standorte verfügt, keine höhere Menge an Impfdosen erhält. Die Zuweisung orientiere sich an den Bevölkerungszahlen pro Kreis/kreisfreier Stadt, erklärt Heiko Haffmans. „Eine zusätzliche Impfgelegenheit würde zunächst keine erhöhten Zuweisungen an Impfstoff zur Folge haben.“

Erweiterungen in Zukunft

Allerdings, so Heiko Haffmans: „Sobald in Zukunft mehr Impfstoff zur Verfügung steht, können Erweiterungen durchaus sinnvoll sein.“ Ob das Land dann auch die Kosten hierfür übernimmt, beantwortet das Gesundheitsministerium nicht. Der Märkische Kreis hatte bereits in der vergangenen Woche erklärt, dass gegebenenfalls der Kreistag über eine Kostenübernahme abstimmen müsse.

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