Menden/Märkischer Kreis. Der Pachtvertrag ist unterschrieben, aber noch steht nicht fest, wer das zweite geplante Impfzentrum im Märkischen Kreis bezahlt.
Können Mendener für die Corona-Schutzimpfung nach Iserlohn fahren oder müssen sie sogar nach Lüdenscheid? Darauf gibt es derzeit noch keine verbindliche Antwort.
Das Impfzentrum in Lüdenscheid ist komplett fertiggestellt, „da können wir quasi den Schlüssel umdrehen und starten“, erklärt Hendrik Klein, Pressesprecher des Märkischen Kreises, auf Nachfrage der Westfalenpost. Für Personal und einen Sicherheitsdienst sei gesorgt.
Für den Impf-Standort Iserlohn – hier soll ein Impfzentrum in einer Industriehalle in Dröschede entstehen – sei der Pachtvertrag zum 1. Februar unterschrieben: „Ab dann könnten wir rein und umbauen.“
Offene Fragen müssen noch geklärt werden
Bis das tatsächlich passieren könnte, gelte es allerdings noch, offene Fragen zu klären. Denn das Land hatte die Finanzierung nur eines Impfzentrums pro Kreis zugesagt. Es gebe allerdings, so Hendrik Klein, neben dem Märkischen Kreis noch rund ein Dutzend weitere Kreise in Nordrhein-Westfalen, in denen es ebenfalls Bestrebungen für ein zweites Impfzentrum gebe. Auch hier müssten Bürger ansonsten für die Impfung weite Wege zurücklegen.
Übernimmt das Land die Kosten?
Offen sei derzeit, ob das Land die Kosten für einen zweiten Impf-Standort übernehme, sagt Hendrik Klein: „Die Finanzierung ist noch völlig offen.“ Ansonsten sei denkbar, dass der Kreis die Kosten stemme: „Das würde eine politische Entscheidung des Kreistages voraussetzen.“ Aber auch die Kassenärztliche Vereinigung müsse mitziehen: "Wir brauchen dann ja nicht nur das Impfzentrum, sondern auch das Personal."
Zu bedenken sei auch, sagt Hendrik Klein, "dass man ja noch gar nicht weiß, wie die Impfbereitschaft bei den Menschen ist".
Ob Iserlohn oder Lüdenscheid – ein Shuttle-Service für Bürger, die selbst nicht mit einem Auto mobil sind, werde es nicht geben, stellt Hendrik Klein fest. „Sicher kann es da auch Härtefälle geben“, räumt er ein. Aber wer nicht von einem Familienmitglied oder einem Nachbarn zum Impfzentrum gebracht werden könne, müsse gegebenenfalls auf den Öffentlichen Personennahverkehr setzen.
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