Fröndenberg. Neben Menden trifft auch Fröndenberg die Entscheidung für den 31. Dezember: Ein Feuerwerks-Verbot auf öffentlichen Plätzen wird es nicht geben.

In der Ruhrstadt wird es an Silvester kein Feuerwerks-Verbot auf öffentlichen Plätzen geben. Damit folgt Fröndenberg der Nachbarstadt Menden, die diese Entscheidung bereits zu Beginn der Woche traf (WP berichtete). Ordnungsamtsleiter Christoph begründet den Entschluss nicht nur mit der geschlossenen Gastronomie. „Wir konnten in den letzten Jahren keine besonderen Hotspots feststellen“, sagt er rückblickend. Dennoch appelliert er explizit an die Vernunft der Bürger und hofft, dass jeder „erwartungsvoll für sich und andere handelt“.

Zur Entscheidung der Stadt Menden sagt der Fachbereichsleiter: „Wir sehen das ähnlich, hier gibt es keine besonderen Gebiete. Zur geschlossenen Gastronomie kommt auch noch das Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern hinzu.“ Zudem gebe es im Fröndenberger Stadtgebiet keine zentralen Plätze, auf denen es zu Anlässen wie Silvester zu Menschenansammlungen kommt. Und zwar auch unabhängig von der Corona-Pandemie. Allerdings sei durch die aktuelle Situation eine Versammlung von Menschen auf gewissen Plätzen in der Ruhrstadt noch unwahrscheinlicher.

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Appell an Vernunft der Bürger

„Natürlich sind auch wir, genau wie die Polizei, an Silvester in Einsatzbereitschaft und es wird auch verstärkte Kontrollen geben“, sagt Christoph Börger. Dennoch hofft und setzt er auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürger und Bürgerinnen: „Wir hoffen einfach, dass sich jeder in dieser Situation an die Regeln hält.“ Kontrollen wird es trotzdem geben. Denn Versammlungen sollen auf gar keinen Fall entstehen. Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht vor, dass auch an Silvester maximal zehn Personen zusammenkommen dürfen.

Nachbarstadt entscheidet anders

In einer der Nachbarstädte im Kreis hingegen herrscht zum Jahreswechsel ein ausdrückliches Feuerwerks-Verbot. Hamm fährt damit härtere Regeln auf als viele andere Städte. Demnach hat die Stadt ebenfalls beschlossen, dass sich auch im privaten Raum ausschließlich fünf Personen aus maximal zwei Haushalten aufhalten dürfen. Diese Regelung gilt bisher kreisweit meist nur für den öffentlichen Raum. Dennoch wird von privaten Ansammlungen von Menschen dringlichst abgeraten.

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Die endgültigen Entscheidungen der restlichen Städte im Kreis Unna stehen allerdings noch aus. Nebenan, im Märkischen Kreis, haben sich so gut wie alle Städte gegen die Ausweisung expliziter Plätze, auf denen ein Böller-Verbot herrschen soll, entschieden. Lediglich Iserlohn hat sich für ein Feuerwerks-Verbot auf öffentlichen Plätzen ausgesprochen.

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