Menden. Länder einigten sich bereits auf Kontaktlockerungen über Feiertage. Die Stadt befolgt Empfehlungen und schließt zwischen Weihnachten und Neujahr.

Das Mendener Rathaus und damit auch das Bürgerbüro bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr komplett geschlossen. In Notfällen sei man indes erreichbar, sagt Stadtsprecher Johannes Ehrlich auf Nachfrage der Westfalenpost. Zwar soll die endgültige Entscheidung über weitere oder auch verstärkte Corona-Maßnahmen fällt erst am Mittwoch, 25. November, bei Beratungen der Ländervertreter mit Kanzlerin Angela Merkel fallen – doch die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer haben sich vorab schon auf mehrere Regelungen geeinigt. Unter anderem sollen die Kontaktbeschränkungen gelockert werden, damit einhergehend sprechen die Länder an Unternehmen und Betriebe Empfehlungen aus, Mitarbeiter nach Möglichkeit zwischen Weihnachten und Neujahr im Home-Office arbeiten zu lassen. Die Stadtverwaltung geht dieser Empfehlung nun nach.

In der aktuellen Coronaschutzverordnung sind maximal Treffen mit einem weiteren Haushalt und bis zu zehn Personen erlaubt. Das soll sich allerdings aber mit dem 1. Dezember ändern. Die Länder kamen in ihren Beratungen zu dem Beschluss, die Kontaktregelungen auf maximal fünf Personen zu beschränken. Über die Feiertage soll es dann wieder anders aussehen.

Am Montagabend hatten sich die Ministerpräsidenten auch darauf geeinigt, dass die Kontaktbeschränkungen an Weihnachten und Silvester gelockert werden. So sollen vom 23. Dezember bis 1. Januar Treffen von maximal zehn Menschen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder Personen erlaubt sein. Kinder bis 14 Jahre seien ausgenommen. Die letzte Entscheidung liegt allerdings nach wie vor bei der Kanzlerin.

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Sensible Bereiche über Notdienste durchgängig erreichbar

Sollten die Beratungen am Mittwoch die Kontaktlockerungen bestätigen, werden Arbeitgeber dazu angehalten zu prüfen, ob Büros und andere Arbeitsplätze entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden können. „Wir haben schon seit längerer Zeit Home-Office-Lösungen getroffen, die erstmal weiter gelten werden“, sagt Johannes Ehrlich. In der Stadtverwaltung wurden alle Mitarbeiter, denen es möglich ist, zuhause zu arbeiten, auch nach Hause geschickt. „In manchen Abteilungen wie Feuerwehr oder Kita ist das natürlich nicht möglich“, fügt der Stadtsprecher hinzu.

Dennoch funktioniere das Konzept bisher sehr gut . „Wir schauen, wie die Kollegen einzusetzen sind und rotieren dann mit dem Home-Office.“ Zudem hat die Stadtverwaltung bereits jetzt die Schließungs- Entscheidung getroffen, unabhängig von den kommenden und möglicherweise neuen Corona-Maßnahmen, getroffen. Da der erste Weihnachtsfeiertag bereits auf einen Freitag fällt, werden Rathaus und Bürgerbüro von diesem Tag an bis zum einschließlich 3. Januar dicht bleiben.

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Ab Montag, 4. Januar, herrsche dann vermutlich wieder normaler Arbeitsbetrieb. Indes haben die sensiblen Bereiche Notdienst. Zu den sensiblen Bereichen zählen unter anderem das Jugend- und das Ordnungsamt.

„Lockdown-Light“ soll verlängert werden

Neben den Kontaktlockerungen haben sich die Länder auch darauf geeinigt, den sogenannten „Lockdown light“ bis 20. Dezember zu verlängern. Zudem soll die Maskenpflicht ausgeweitet werden . Künftig sollen Menschen auch auf Parkplätzen und vor Einzelhandelsgeschäften einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zusätzlich sollen sich Menschen, wo es möglich ist, vor und nach Weihnachten in eine mehrtägige häusliche Selbstquarantäne begeben, um die Menschen zu schützen, die sie während der Feiertage treffen wollen. Zur Unterstützung dieser Maßnahme ziehen die Bundesländer in Betracht, die Weihnachtsferien auf den 19. Dezember vorzuziehen.

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Außerdem sollen mehr Antigen-Schnelltests eingesetzte werden. Diese sollen zum Aufdecken von Infektionsketten in den Schulen verstärkt verwendet werden. Für Pflegebedürftige sind 20 Schnelltests pro Woche vorzuhalten. In Schulen soll zudem ab Klasse 7 eine grundsätzliche Maskenpflicht gelten. Auch die Mundschutz-Pflicht in den Klassen 5 und 6 sowie in Grundschulen kann eingeführt werden. Das betrifft allerdings nur die Schulen, die in Regionen liegen, wo es deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gibt.

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