Menden/Lendringsen. Die Maskenpflicht gilt wieder in vielen Teilen Mendens und auch in Lendringsen. Doch was tun, wenn man rauchen, etwas trinken oder essen möchte?

Seit dem 5. November gilt in vielen Teilen Mendens wieder die Maskenpflicht. Anders als in der vorherigen Allgemeinverfügung des Kreises entschied sich die Hönnestadt dazu, die Maskenpflicht deutlich auszuweiten. So ist nicht nur fast die gesamte Innenstadt betroffen, sondern auch Teile von Lendringsen sowie der Nordwall und die Unnaer Straße. Die Maske darf nur abgenommen werden, wenn es dringlich notwendig ist, erklärt Pressesprecher Johannes Ehrlich auf Nachfrage der Westfalenpost. Raucher sollen demnach in Seitenstraßen ausweichen, um ihre Zigarette zu rauchen. Und auch fürs Essen oder Trinken soll die Maske eigentlich nicht abgenommen werden.

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Für das Verzehren von „To-Go-Speisen“ müssen sich die Menschen sowieso mindestens 50 Meter von dem jeweiligen Lokal entfernen. In den Zonen, in denen die Maskenpflicht gilt, darf das Essen demnach trotzdem nicht verzehrt werden. Dasselbe gilt für Getränke und eben auch für die Raucher. So lange keine wirklich dringende Notwendigkeit bestehe, dürfe die Maske nicht von Mund und Nase genommen werden, sagt Ehrlich.

Abstand muss auch in Seitenstraßen eingehalten werden

„Da muss man dann beispielsweise in eine Seitenstraße gehen und selbstverständlich auch da auf den Abstand achten“, erklärt der Stadtsprecher. Das Ordnungsamt wird in den kommenden Tagen die Masken-Zonen verstärkt kontrollieren. „Das gilt auch für Lendringsen“, fügt Johannes Ehrlich hinzu. Dort müssen die Menschen in der Lendringser Hauptstraße zwischen Fischkuhle und Josef-Winckler-Straße seit vergangenem Donnerstag einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

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Zur Erinnerung: Die Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises lief mit dem 31. Oktober aus. Demnach war die zuvor beschlossene Maskenpflicht rund um den Mendener Bahnhof und das Hönnegymnasium aufgehoben. Bereits zu Beginn der vergangenen Woche kündete die Stadt jedoch an, diese Regelung wieder einzuführen. Die eigene und somit neue Allgemeinverfügung der Hönnestadt ist rechtmäßig am 5. November in Kraft getreten.